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Zitat von MikeRod
neu schon, ... aber warum sollte ich für die Schäden eines versuchten Diebstahls aufkommen...?
Mike[quote]
Und warum nicht? Es kann ja sein dass Deine Großmutter nun mitleid bekommt und Dir 'n neues Zündschloß spendiert aber jemand anderes fällt mir so schnell nicht ein!
Ach halt! Die Versicherung! Ach nee die leider auch nicht denn "versuchter" Diebstahl wird seitens der Teilkaskoversicherung als Vandalismusschaden ausgelegt und fällt damit in die Haftung der Vollkaskoversicherung. Beispiel: Spiegel abgebrochen aber noch da = Vandalismus = Vollkasko; Spiegel abgebrochen und verschwunden = Diebstahl = Teilkasko. Nun ist es aber so dass so 'ne V-Rod in der Vollkasko nicht ganz billig ist. Insbesondere dann wenn man sie ohne Selbstbeteiligung abschließt. Damit fällt die Vollkasko mit einer gängigen SB von 300 bei einem Schaden von ca. eben über 200 also aus. Solltest Du nun wiedererwartend doch VK ohne SB versichert sein würde ich mir dennoch sehr gründlich überlegen ob ich den Schaden der Versicherung auf's Auge drücke denn diese wird sich mit einer hochstufung Deines Schadenfreiheitsrabattes prompt bei Dir bedanken!
Ganz übel wird es aber erst dann wenn die Versicherung einen Gutachter mit der Inspektion des Schloßes auf Aufbruchsspuren beauftragt. Wenn da dann, anstelle von äusseren Gewalteinwirkungen, Fischöl drin zu finden ist siehste verdammt alt aus und kannst davon ausgehen dass Du Dir mal eine neue Versicherung suchen darfst denn hier sind wir wieder bei "versucht" nämlich versuchtem Versicherungsbetrug. Und Versicherungsbetrüger haben es bekanntermaßen verdammt schwer eine neue Versicherung zu finden!
Also beim nächsten mal gilt: Zündschloß kaputt = komplette Harley weg = Teilkasko. Fragt sich nur noch wohin mit dem geraubten Bock?
Gruß Olli
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