zum zitierten Beitrag
Zitat von Booze
Kannst du da besser schlafen, wenn das eingetragen ist, oder was ist der Grund dafür?
Danke für eure Meinung.
Ich habe mir da vermutlich zu viel Gedanken genacht. Meine Intention war, dass wenn man z.B. in einem Unfall verwickelt wäre, im Worst Case (Unfall) eine "Tuning" durch geänderte Bedüsung, die Versicherung sagen könnte sie zahlt nicht weil "leistugssteigernde" Teile eingebaut waren und diese die Betriebseraubnis zunichte machen.
Wir leben nunmal in einem Land wo alles kontrolliert wird und auch wenn es nach meinem Empfinden keine leistungssteigernde Maßnahme ist, einen Vergaser nach Revision zu optimieren (neu zu bedüsen) damit der Motor runder läuft, kann es der Gesetzgeber ja durchaus anders sehen. Daher eben meine Frage.
Man macht sich ja schon strafbar, wenn man de Plombe an der Gemischregulierung entfernt. Rein theoretisch zumindest. Ist natürlich realistisch gesehen absolut lächerlich. Aber die Gesetzgebung sagt uns was lächerlich ist und was nicht.
Ob man sich alles vorschreiben lässt oder eigene Wege geht, das muss jeder für sich ausmachen.
Einen Freund von mir haben sie neulich gepiesackt, weil seine Blinkergläser (orange nicht weiß oder schwarz) keine E-Nr. haben, geil oder? Ansonsten konnten sie aber nichts finden, es gab auch nichts zu "finden".
Ich persönlich habe kein Problem damit ein Moped zu fahren, welches auch vernünftig läuft und meine Blinkergläser haben auch keine E-Nr... weil es auf den Gläsern keine E-Nr gibt.
Und ich möchte sicherlich keinen Präzedenzfall schaffen mit ner Eintragung von einer Vergaserdüse.
Fahren und glücklich sein, das sagt mir eure Meinung.
Danke Euch.
BG
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Am liebsten mit Vergaser.
Dieser Beitrag wurde schon 4 mal editiert, zum letzten mal von harleykill am 17.07.2018 21:59.