Zitat von Blaubär
Wenn Du allerdings in Hessen wohnst, musst Du die Prüfung (die übrigens zuügig über die Bühne geht und 40€ kostet, weitere Infos hier) immer durch führen lassen, egal in welchem Bundesland Du den Prüfer aufgesucht hast.
Das stimmt aber so nicht, In Abs 3.1 wird das eingeschränkt:
3.1 Ist der Landkreises Marburg-Biedenkopf für mich zuständig?
Nach § 14 Abs. 2 sowie § 30 Nr. 1a der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten ist der Landkreis Marburg-Biedenkopf zuständige Genehmigungsbehörde für Antragsteller/innen die ihren Wohn- oder Betriebssitz in folgenden Städten/Landkreisen haben:
Stadt Darmstadt
Stadt Offenbach
Stadt Wiesbaden
Landkreis Gießen
Odenwaldkreis
Landkreis Bergstraße
Landkreis Groß-Gerau
Main-Taunus-Kreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Landkreis Offenbach
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Landkreis Limburg-Weilburg
Landkreis Marburg-Biedenkopf
http://www.marburg-biedenkopf.de/auto-ve...ebserlaubnisse/
Und Fulda für:
Erteilung von Sondergenehmigungen auch für andere Landkreise in Hessen
Zulassungsstelle nimmt Aufgaben als Bündelungsbehörde wahr
FULDA. Die Zulassungsstelle des Landkreises Fulda ist ab sofort Bündelungsbehörde zur Erteilung von Einzelgenehmigungen und Einzelbetriebserlaubnissen für Kraftfahrzeuge in Hessen. Das bedeutet, sie nimmt diesen Aufgaben auch für die Landkreise Kassel, Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder, Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meißner, Vogelsberg, Mainz-Kinzig und Wetterau sowie die Stadt Kassel wahr.
Die Voraussetzungen wurden durch gesetzliche Änderungen geschaffen, die zum 29. April 2009 in Kraft getreten sind und Auswirkungen sowohl auf die Fahrzeugbegutachtung durch die technischen Prüfstellen als auch auf das Verfahren bei Sondergenehmigungen für die Zulassung von neuen und gebrauchten ausländischen Fahrzeugen haben, die in Deutschland über keine Typengenehmigung verfügen.
Bei der Zulassung eines Fahrzeugs, für das keine Typengenehmigung (COC-Bescheinigung) vorliegt, muss im Vorfeld eine Einzelgenehmigung/Einzelerlaubnis beantragt werden. Für die Erteilung von Einzelgenehmigungen/Einzelerlaubnissen sind in Hessen die Landkreise Fulda und Marburg-Biedenkopf allein zuständig. Die anschließende Zulassung erfolgt weiterhin durch die örtlich zuständige Zulassungsstelle.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren, Formulare und aktuelle Kundeninformationen können unter der Internet-Seite
www.landkreis-fulda.de abgerufen oder auch heruntergeladen werden. Fragen beantwortet der Fachdienst Straßenverkehr des Landkreises Fulda, Gerloser Weg 22, 36039 Fulda, auf dem Postweg, unter der Tel-Nr. 0661/8668-58 oder per eMail: zulassungsbehörde@landkreis-fulda.de .
Fulda, 26. Mai 2009
http://www.landkreis-fulda.de
Ich habe 08.2010 unter anderem Räder/Bremsanlage (in Montabaur/Rheinland-Pfalz) nach §19/2 (unter dem link Marburg ist ja die Rede von §21 + § 13) eintragen lassen, das zuständige Landratsamt Bad Homburg hat es dann ohne Prüfung in Marburg/Biedenkopf eingetragen, Bad Homburg Hoch-Taunus-Kreis ist ja auch nicht aufgeführt.
Gruss Tom
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
Dieser Beitrag wurde schon 6 mal editiert, zum letzten mal von bestes-ht am 11.09.2011 12:47.