Vertragspartner ist in jedem Fall das Möbelhaus. Genauso wie bei
@shrurg Vertragspartner ist der Händler. Zuerst höflich aber bestimmt versuchen, sein Recht durch zu setzen. Führt es nicht binnen Minuten zum Erfolg, schriftlich in Verzug setzen, Anwalt einschalten. Fertig.
Eine der bittersten Erfahrungen, die man in seinem Leben macht ist, dass man immer das bekommt, was man zulässt.
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Ole aus Stendal
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"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner
Frieden und
Freiheit
für alle!