zum zitierten Beitrag
Zitat von Schimmy
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Zitat von DeeCee
Eine Garantie gibt der Hersteller, die Dauer liegt in dessen Hand – das können drei Monate, drei Jahre oder was auch immer sein. Die davon unabhängige Gesetzliche Gewährleistung auf Neuware beträgt grundsätzlich 24 Monate, wobei nach sechs Monaten die so genannte Beweislastumkehr eintritt: Ab diesen Zeitpunkt muss der Käufer nachweisen, dass der Gegenstand bereits vorher defekt war.
Moinsen,
Die Rechtslage hatte ich HIER schon einmal ausführlich zitiert. Ändert nix daran, dass manche Händler sich weigern Batterien,
die älter als 6 Monate sind, auf Garantie gegen eine Neue zu tauschen und man als Verbraucher am kürzeren Hebel sitzt.
Greetz Jo
Wenn der Hersteller oder der Händler eine
Garantie über einen Zeitraum X einräumt, gilt die auch so lange ohne wenn und aber (außer natürlich bei missbräuchlichem Gebrauch etc., was er dem Käufer aber nachweisen müsste).
Ein Händler kann im Rahmen der
Gesetzlichen Gewährleistung einen Tausch zu Recht nach sechs Monaten verweigern, wenn der Käufer nicht nachweisen kann, dass der Schaden schon vorher vorgelegen hat. Dann kann man nur auf eine Kulanzregelung hoffen.
Das ist die aktuelle Rechtslage.
Edit:
Garantie und
Gesetzliche Gewährleistung sind zwei völlig unabhängige (juristische) Vorgänge.
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2019 Breakout 114
Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von DeeCee am 15.11.2020 11:49.