und nochmal : eigentlich reicht schon die Kennzeichnung auf den töpfen als dokument, das Kärtchen ist zusätzlich-
damit sich die herren nicht so tief bücken müssen
lenkertaster ist zum aus - und anschalten des automatikmodusses - immer legal , weil AUS klappen zu - legal , EIN - Automatik - auch legal
manch tüv prüfer weigert sich die anlage lt Kärtchen und E nummer auf den töpfen einzutragen
einer hat zu mir gar behauptet - mit der Eintragung der anlage , würde ER eine NEUE E nummer selber vergeben müssen,
was einer erneuten E Prüfung bedarf
( bin dann zu einem zu einem anderen tüv prüfer gegangen )
hab kess tech anlage mit der Kess E nummer eintragen lassen - war bei dann kein grosses Problem
da gibt's ja immer wieder Diskussionen das das wegen " Bestandsschutz" besser sein soll, wenn die anlage auch noch eingetragen ist
macht dann zwar ein gutes gefühl - brauchts aber nicht
Dieser Beitrag wurde schon 3 mal editiert, zum letzten mal von NT-Tom am 08.04.2016 07:58.