zum zitierten Beitrag
Zitat von jos
@ sky
ich habe mir eine EVO Bj. 1986 aus Wyoming im Jahre 2007 selber importiert .
( Softail Heritage )
Ich hatte kein sog. Datenblatt - nur den amerikan. Title, aber da steht ja nix drin.
Habe dann mein Bike zu einem priv. Harley Schrauber gebracht , naja da kennt einer jemanden der einen kennt usw. und hatte dann in meinen deutsch. Papieren 103 DB stehen , und das im tiefsten Bayern.
Diese Eintragung war beim Verkauf dann sehr nützlich.
Klar, das kenne ich auch alles. Ich wollte allerdings ne abgesegnte Lösung bevor ich das bike kaufe. Was nutz mir ne early EVO mit 79dB? Da ist ja der halbe Spaß weg.
In Hessen ist das mit Änderungen in den Papieren nicht ganz so einfach. Wir haben noch die Bündelungsbehörde. Die "übergeordnete Instanz"! Da muß alles hin, was nicht nach §19.3 eingetragen wird. Die überprüft (und kippt ggf.) selbst das Gutachten eines Vollsachverständigen, wenn es keine hinreichende Aktenlage gibt - es könnte sich ja um einen Gefälligkeitsdienst gehandelt haben. Die schauen sich noch nicht mal das bike an sondern nur die Akten. Bei Fehlern oder Lücken - kein Eintrag! Aus gleichem Grund reicht für Eintragungen die nicht unter §19.3 (also einfache Anbaubescheinigungen) fallen hier (in Hessen) oftmals auch die Kopie eines Fahrzeugscheines vom Kollegen NICHT aus. Der eintragende TÜV-Prüfer könnte ja "beeinflußt" worden sein.
Für die deutsche Zulassung eines Direktimports brauchst du auf alle Fälle ne Abnahme nach §21, also auch ein COC oder alternativ ein technisches Datenblatt für dein Moped (gibts bei Harley für viel Geld, oder anderswo für etwas weniger

). Wenn du weder noch hattest, hat sie eben dein Schrauber oder dessen Kontakt besorgt. Der Bock der mich interessiert hatte, hatte ja schon deutsche Papiere, d.h. der Prozeß wurde schon absolviert, aber von jemandem, der sich eben nicht auskannte oder die falschen Papiere vorgelegt hat. Ich hatte vermutet, dass die Behörde vielleicht froh ist, dass nur 79dB Fahrgeräusch in den Papieren stehen und nicht Willens ist, das zu korrigieren. Aber es gibt eine "hochoffizielle" Lösung.
103dB? Schon, aber Standgeräusch (=U.1), oder? U.3 dürften bei dem Datum der Erstzulassung auch nur 86dB sein, oder? Aber immerhin!