Experte...hm...ich habe halt so ein Teil
Zu 1 gilt § 41 (5) StVZO, Kraftfahrzeuge müssen eine Feststellbremse haben, Ausgenommen sind nur Krafträder.
Zu 2 kann ich nur spekulieren, die Lektüre der Paragraphen Überschriften der StVZO hat nix her gegeben aber es gibt ja bei Autos und auch Motorrädern diverse Umbauten für Behinderte wo die Bedienelemente für Schaltung, Gas usw. an andere Stellen wandern. Da gibt die StVZO nur her, dass alles leicht und sicher bedienbar sein muss § 35b.
__________________
LG
Hans-Peter
OS X is like a wigwam: no windows, no gates and an apache inside !
Wenn schon vier Zylinder dann aber verteilt auf zwei Motorräder