Klar steht die genrelle Aussage, keine Betriebserlaubnis, kein verischerungsschutz!!!
aber in der realität sieht das ganze für die Versicherungen nciht so einfach aus. Logisch, versuchen die nach Möglichkeit, um zahlungen herum zu kommen, aber dafür gibts dann in Härtefällen noch Richter.
Und ich kenne zwei Fälle aus dem Bekanntenkreis, wo die Versicherung eben genau deswegen zahlen musste, weil die Veränderungen am Fahrzeug nicht Unfallrelevant waren.
Nimm Beispielsweise den Auspuff ohne db-Killer.... Du hast eine erloschene Betriebserlaubnis! du stehst bei rot an der Ampel und dir donnert einer hinten rein... Bike kaputt, Du verletzt.
Das ist definitiv Sachbeschädigung und Körperverletzung durch den Unfallverursacher. und genau dafür muss seine Versicherung herhalten. Und kein Richter dieser Welt sagt dann, ja wären die db-Killer drin gewesen, wär der Unfall nciht passiert!!!
Also ganz so einfach ist es für die Versicherungen nicht
Bin kein Jurist, aber wie gesagt, ich kenne 2 solcher Fälle und dieses Thema wurde auch schon in anderen Motorradforen diskutiert
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