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Forum » Modelllinien » Sportster (Evolution 883 / 1100 / 1200) » Alle XL 1200: Auspuff - nicht verstellbar mit ABE

Alle XL 1200: Auspuff - nicht verstellbar mit ABE

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Alle XL 1200: Auspuff - nicht verstellbar mit ABE

Avatar (Profilbild) von meenjung
meenjung ist offline meenjung · 66 Posts seit 07.12.2011
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fährt: Forty Eight 2012
Neuer Beitrag 13.07.2012 13:08
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zum zitierten Beitrag Zitat von Chrisk
Was bei einer Kontrolle oder im Fall der Fälle hilft: Dank EU hat die Fahrzeugzulassungsverordnung die Straßenverkehrszulassungsverordnung teilweise ersetzt und damit ist §18 der StVZO weggefallen.
Das ist zum Teil nicht in jeden Polizeikopf vorgedrungen.

kannst du mir das mal mit einfachen worten erklären? smile was für vorteile hätte es denn?

hardy.b ist offline hardy.b · seit
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Neuer Beitrag 13.07.2012 13:12
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Das ist ja ales Blödsinn!
De Versicherung muß immer beweisen, daß der Unfall aufgrund der veränderten Maßnahme entstanden ist, um die Zahlung überhaupt verweigern zu können ...

Bei einer nicht vorhandenen BE wird die Versicherung einem Betrag von EUR 5.000.- in Regreß nehmen können. Natürlich gibt es jede Menge Ärger wegen Fahren ohne BE !

derbobs ist offline derbobs · 52 Posts seit 05.06.2012
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fährt: z. Zt. keins
Neuer Beitrag 13.07.2012 13:41
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zum zitierten Beitrag Zitat von jg
Hier ist auch noch ein ganz interessanter Rechtstip von einem Anwalt:

........Zudem kann sich bei einem Unfall die eigene Versicherung Geld bei euch zurückholen, da ihr ohne Betriebserlaubnis auf der Straße gefahren seid. Der häufigste Grund, der zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, ist die Veränderung der Auspuffanlage. Wird der Auspuff zur Leistungsänderung verändert, dann erlischt die Betriebserlaubnis. Wenn ihr also den Auspuff ausräumt, kürzt oder sonst irgendwie verändert, erlischt die Betriebserlaubnis. In diesem Fall gibt es auch keinerlei Möglichkeit sich herauszuwinden. ..........

http://www.bma-magazin.de/rechtstipp/rec...erlaubnis-.html

da haben wir es doch schon. für uns macht der auspuff nur lauter, für ne versicherung wird die maschine damit evtl 1,5 PS stärker. reicht wohl schon um sich erstmal quer zu stellen.

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ampn ist offline ampn · 75 Posts seit 19.09.2011
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fährt: 2012 Iron
Neuer Beitrag 13.07.2012 13:53
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Ich schwanke auch gerade zwischen den Remus Slipons und den Sidewinders. Gibt's bei den Remus Soundunterschiede zwischen tapered und slash cut?

Denke, das sind preis-leistungsmäßig besten Varianten wenn man nicht in ne Penzl investieren will.

So nen Sound wie mit illegalen Tüten wirst du damit eh nie kriegen, aber angesichts der Tatsache, dass wir hier halt in Good Old Germany leben, denk icht ist das akzeptabel mit den beiden.

Achja, falls zufällig jemand im Raum München mit einer der beiden o.g. Tüten unterwegs ist, würd ich mich sehr freuen wenn ich mal zum Probehören reinschneien dürfte smile

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jg ist offline jg · 70 Posts seit 18.03.2012
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fährt: Sporty Iron
Neuer Beitrag 13.07.2012 14:10
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zum zitierten Beitrag Zitat von Chrisk
Was bei einer Kontrolle oder im Fall der Fälle hilft: Dank EU hat die Fahrzeugzulassungsverordnung die Straßenverkehrszulassungsverordnung teilweise ersetzt und damit ist §18 der StVZO weggefallen.
Das ist zum Teil nicht in jeden Polizeikopf vorgedrungen.

Das ist wohl nicht mehr richtig, ab dem 01.07.12 wurde die Gesetzeslücke geschlossen und jetzt wirds richtig teuer wenn man mit einem Auspuff ohne BE erwischt wird.

Hierzu ein Zitat aus folgendem Fred:
,Wichtige Gesetzesänderung ab 01.07.2012"

Tag Forum!

Falls es sich noch nicht herumgesprochen hat, möchte ich euch über eine mehr oder weniger wichtige Gesetzesänderung zum 01.07.2012 informieren.

Es betrifft insbesondere die Fraktion mit offenen Tüten ohne ABE, nicht eingetragenen offenen Luffis und was sonst so in aller Regel noch verbaut wird, ohne techn. Abnahme. In den letzten Jahren wurden entsprechende Verstöße (grad Auspuffanlagen) in der Regel ja nur mit 25,- Euro sanktioniert, wenn überhaupt. Der ein oder andere musste auch mal nen Fuffi abdrücken. Hintergrund für diese "preisgünstige" Alternative war die Tatsache, dass unser Gesetzgeber vor ein paar Jahren im Zuge einer Überarbeitung der StVZO schlichtweg vergessen hat, den früher allseits bekannten Tatbestand des Erlöschens der Betriebserlaubnis wieder aufzunehmen. Daher erfolgten die Sanktionierungen auf gewisse "Ausweichtatbestände" (z.B. sie verursachten unnötig Lärm, blabla....).

Diese Zeiten sind vorbei. Der "Fehler" wurde behoben und der Tatbestand tritt mit Wirkung zum 01.07.2012 wieder in Kraft.

Das hat zur Folge, dass der Führer eines Kfz mit 90,- Euro und 3 Punkten bestraft wird, der Halter, der das Führen zulässt sogar mit 135,- Euro + Pünktchen.

Desweiteren ist beim Erlöschen der BE auch immer die Möglichkeit gegeben, das Fzg. vor Ort stillzulegen, d.h. der Bock steht und ihr habt je nach dem später Spass mit der Zulassungsstelle. Eigentlich dürfte es sogar die Regel sein, dass ihr nicht mehr nach Hause fahrt, wenn entsprechende Kontrollen sind.

Wo bislang auch vom kontrollierenden Beamten ein gewisser Verhandlungsspielraum bestand (bei Verstößen bis 35,- Euro geht das durchaus) wird zukünftig nix mehr zu machen sein, weil er angesichts der bedeutenden Ordnungswidrigkeit zwingend verpflichtet ist, diese zu ahnden. Diskutieren hilft also nix, führt höchstens dazu, dass ihr ganz sicher nach Hause laufen könnt oder die gelben Engel Geld verdienen.

Im Tatbestand steht: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wurden dadurch erheblich beeinträchtigt.

Die Betriebserlaubnis erlischt grob gesagt in dem Moment, wo ihr eintragungspflichtige Veränderungen vornehmt ohne diese ordnungsgemäß abnehmen zu lassen, Teile anbaut für die es keine EG-ABE gibt (z.B. US-Tüten oder sonstige offene Rohre) oder die "Charakteristik" verändert. Ich meine hiermit Maßnahmen, die zur Leistungssteigerung führen etc. Sprich, wenn das Fahrzeug nicht mehr dem Urzustand entspricht welcher in der Zulassungsbescheinigung beschrieben ist und eine Gefahr für Umwelt oder Verkehr begründbar ist (was in einem Großteil der Fälle kein Problem darstellen wird).

Jetzt könnt ihr natürlich darüber lamentieren, ob die Umwelt durch zu laute Tüten erheblich beeinträchtigt wird. Ich denke, ihr kennt aber die Antwort schon.

Dies für alle, die bislang das Risiko bei einer Kontrolle für "annehmbar" hielten. Was ihr draus macht, bleibt ja jedem selbst überlassen.

Wollt es nur mal mitteilen, bevor wieder das Geheule losgeht weil irgendwer in tiefer Provinz steht und sich ungerecht behandelt fühlt.

...ach ja: die Gesetzesänderung gilt natürlich für ganz Deutschland - nicht nur für Bayern oder sonstige vermeintliche "Hardliner".

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Neuer Beitrag 13.07.2012 14:54
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oh man - *ironie an* mir schlottern nun die knie....*ironie aus*

wenn ich mit meinen offenen tüten erwischt werde nehme ich es wie ein mann hin, zahle und strahle, das leben geht weiter!

diese gejammer im vorfelde ist schon echt erschreckend, ihr seid doch männer, oder nicht?

ich komme mir vor wie in einem beamten forum (nix gegen beamte) wo es nach regeln geht und nicht in einem forum "im herzen sind wir doch alle rocker"...

so long und dreht auf die kiste! Augenzwinkern

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Neuer Beitrag 13.07.2012 15:18
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"im herzen sind wir doch alle rocker"

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Neuer Beitrag 13.07.2012 15:23
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ich fahr gern legal und putz mir morgens und abends die zähne.
meinen pillermann kann ich trotzdem noch sehen.

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Neuer Beitrag 13.07.2012 15:30
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ob laut oder leise ist ja auch geschmackssache, aber das auseinanderreissen von "gesetzen oder regeln" ist ZzzZZzZZzZzzZZzZzzZzZzzZzzzz Augenzwinkern

...wobei ich immer noch überlege was das mit deinem pillermann zu tun hat? smile

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von meenjung am 13.07.2012 15:38.

derbobs ist offline derbobs · 52 Posts seit 05.06.2012
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Neuer Beitrag 13.07.2012 15:46
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zum zitierten Beitrag Zitat von meenjung
oh man - *ironie an* mir schlottern nun die knie....*ironie aus*

wenn ich mit meinen offenen tüten erwischt werde nehme ich es wie ein mann hin, zahle und strahle, das leben geht weiter!

diese gejammer im vorfelde ist schon echt erschreckend, ihr seid doch männer, oder nicht?

ich komme mir vor wie in einem beamten forum (nix gegen beamte) wo es nach regeln geht und nicht in einem forum "im herzen sind wir doch alle rocker"...

so long und dreht auf die kiste! Augenzwinkern

nochmal: mir geht es nicht um verkehrskontrollen. mit offenen tüten erwischt zu werden und ne strafe zu bekommen ist die eine sache.

worum es mir geht ist der versicherungsschutz.

Tolot · seit
Tolot
Gast


Neuer Beitrag 13.07.2012 15:53
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Uii, was für eine Äktschn. In Kürze und zusammengefaßt:

@ jg: Sorry, aber es interessieren weder "Zulassungsvorschriften vom TÜV-Süd" noch was irgendein TÜV- oder sonstiger schlecht informierter (Rechts)Yogi meint absondern zu müssen. Entscheidend ist allein, was das Gesetz bzw. die Gerichte zum Erlöschen der (A)BE sagen, und jedenfalls was das Gesetz derzeit sagt kann jeder in § 19 (2) StVZO nachlesen (z.B. http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html). Ich habe schon einige Male darauf hingewiesen, aber irgendwie scheint diese derzeit liberale Rechtslage niemandem recht zu sein.
Und wenn der TÜV hier lediglich das Gesetz wiedergibt, dann solltest Du auch wirklich lesen, was da steht. Nämlich daß nicht jdde Änderung als solche zum Erlöschen der (A)BE führt sondern nur solche, die .... [Zitat]
Und die Behauptung,
"Wird der Auspuff zur Leistungsänderung verändert, dann erlischt die Betriebserlaubnis. Wenn ihr also den Auspuff ausräumt, kürzt oder sonst irgendwie verändert, erlischt die Betriebserlaubnis. In diesem Fall gibt es auch keinerlei Möglichkeit sich herauszuwinden."

ist in dieser verkürzt wiedergegebenen Form definitiv falsch. Sorry. Der Kollege RA hat das ja auch schon etwas anderes formuliert, die von Dir weggelassenen Stellen sind entscheidend. Außerdem ist völlig egal, aus welchem Grund und mit welchem Ziel ich die Veränderung vornehme. Zum Erlöschen der (A)BE müssen zwingend die im Gesetz genannten Voraussetzungen vorliegen, und wenn mir bspw. eine Leistungssteigerung gelingen würde, ohne daß feststellbar das Geräusch- und Abgasverhalten sich verschlechtert (das soll z.B. bei modernen Motoren mit Einspritzer und Computersteuerung möglich sein), dann ist das völlig legal. Evident falsch ist auch die Behauptung, jede Veränderung führe zum Erlöschen der (A)BE - Du hast doch selbst den TÜV zitiert, der wiederum § 19 (2) StVZO zitiert, da steht doch aus ausdrücklich, daß nur solche Änderungen "gefährlich" sind, die bestimmte Folgen zeitigen.

Du liegst mit Deiner Meinung, jede Änderung (als solche) führe zum Erlöschen der (A)BE, definitiv und grundlegend falsch. Und Du verwechselst die bußgeldrechtlichen Vorschriften des Fahrens ohne (A)BE mit der Frage, unter welchen Umständen die (A)BE erlischt. Mich schrecken überdies die versicherungsrechtlichen Folgen des Fahrens ohne (A)BE viel mehr als die paar Euro Bußgeld. Das Erlöschen des Versicherungsschutzes bzw. der entsprechende Regreß des Versicheres ist die wirklich dramatische (mögliche) Folge, nicht die dreieurofuffzich Bußgeld.

@ Chrisk: Die von Dir (wohl nach dem Link von jg) zitierte Entscheidung - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.08.2006, Az. 1 Ss 30/05 - gibt es nicht. juris kennt unter diesem (einzigartigen) AZ nur einen Beschluß des OLG Karlsruhe v. 08.02.2006, der im Leitsatz sagt:
"Verfügt ein im Originalzustand eingebauter Auspuffendtopf an einem Kraftrad über eine EWG-Zulassung, so erlischt die Betriebserlaubnis des Kraftrades nicht deshalb, weil an diesem Querbleche durch Verschleiß, Korrosion oder starken Gebrauch abgefallen sind und er deshalb nicht mehr den Zulassungsbestimmungen entspricht."
und in der Begründung dazu erläutert:
"Das Erlöschen einer erteilten Betriebserlaubnis setzt nach § 19 Abs. 2 StVZO eine willentliche Umgestaltung der Fahrzeugbeschaffenheit, wie etwa durch Ein- oder Ausbau von Teilen oder Werkarbeiten am Fahrzeug, voraus, weshalb bloße Veränderungen aufgrund natürlichen Verschleißes hierfür nicht ausreichen. Neben dem Wortlaut der Vorschrift, welche die Vornahme von Änderungen voraussetzt, ergibt sich dies auch aus § 17 Abs.1 StVZO, wonach die Verwaltungsbehörde bei nicht vorschriftsmäßigem Zustand des Fahrzeuges dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr untersagen oder beschränken kann."

Und jetzt mal der maßgebliche § 19 (2) StVZO, soweit von Bedeutung:
"(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."


Der Grundsatz ist also: Eine Änderung von Auspuff etc. für sich genommen führt nicht zum Erlöschen (A)BE. Voraussetzung zum Erlöschen der (A)BE ist immer, daß einer der drei im Gesetz aufgezählten Folgen vorliegt bzw. eintritt.
Das heißt bspw.: Sind im Fahrzeugschein 100dB Standgeräusch eingetragen und erreicht der Auspuff nur 94dB Standgeräusch, dann kann man solange daran herumpopeln, bis diese 100dB Standgeräusch erreicht sind. So war es z.B. bei meinen (im Schein eingetragenen) ESD, ich habe solange geGronkt bis die 100dB erreicht waren. In Kauf genommen habe ich dabei, daß sich dadurch das Abgasverhalten verschlechtert (denn was hinten herauskam genügte bei der HU immer noch sehr bequem, war also nicht feststellbar) und daß evtl. das Fahrgeräusch sich feststellbar verschlechtert, weil das Risiko einer Messung des gesetzlich geregelten Fahrgeräuschs infolge des Einhaltens des Standgeräuschs gleich Null war.

@hardy.b: Es ist auch nicht die Frage, ob die Änderung des ESD zu einem Unfall geführt hat. Natürlich ist dies nicht vorstellbar, von dem eher theoretischen Ausnahmefall, daß man mit offenen Tüten jemanden überholt der ob dieses Düsenjägerlärm einen Herzkasper erleidet oder völlig schockiert das Lenkrad verreißt und einen Unfall baut, mal abgesehen verringern laute ESD eine Gefährung (aus diesem Grund werden Elektrofahrzeuge ja auch künstlich "laut" gemacht). Das frühere Problem war eben, daß jede Veränderung zum Erlöschen der (A)BE führte (das ist heute wegen Nr.1 immer doch der Fall, wenn man ein Mofa oder Mokick frisiert - es ist danach kein Mofa/Mokick/Kleinkraftrad mehr) und damit zum Erlöschen des Versicherungsschutzes etc. etc. Unter Geltung des aktuellen § 19 (2) StVZO ist das aber nicht mehr der Fall, allein die Änderung als solche genügt nicht.

@derbobs: Du hast natürlich völlig recht: Jeder entscheidet selbst über das Risiko, das er eingehen möchte, und wer auch nur ansatzweise jede noch so entfernte Möglichkeit von Ärger mit Polizei, Zulassungsbehörde oder Versicherung vermeiden möchte, der tut sicherlich gut daran, nicht auch nur eine Schraube zu verändern. Aber man sollte, meine ich, schon wissen, welche Möglichkeiten das Gesetz bietet und welche Risiken tatsächlich bestehen, damit man für sich eine fundierte Entscheidung treffen kann.
Eine andere Frage ist freilich, ob eine Leistungssteigerung rein versicherungsrechtlich - also losgelöst vom Erlöschen der (A)BE - Probleme bereiten kann, also wenn man dadurch in einen anderen Tarif rutschen würde. In der Praxis spielen Harley-Fahrer aber meist wegen des Sounds am ESD herum, nicht wegen ein paar popeliger PS mehr ... wer wirklich meint, seine 60 oder 70 PS seien zu wenig, sitzt mit seiner HD ohnehin auf dem falschen Mopped und sollte sich lieber mit einer Rennsemmel oder einem Reiskocher ins Jenseits schießen ...

@meenjung: derbobs hat völlig recht, daß es jeder für sich selbst entscheidet. Ist Dir egal, ob Du im Falle eines Unfalls ohne Versicherungsschutz darstehst (es gibt genügend Beispiele von Moppedfahrern, die den Unfall selbst verursacht/verschuldet haben), dann gib halt einen Scheiß aufs Gesetz und fühl Dich im Herzen wie auch außen als "Rocker". Allerdings sind auch in Harley-Kreisen echte "Rocker", also Leute, die die geltenden Gesetze und Regeln grds. nicht akzeptieren, die große Ausnahme, und letztlich beschränkt sich dieses "Ich scheiß auf die Gesetze" doch regelmäßig darauf, mehr Lärm als nötig zu produzieren, weil man einen "coolen" Sound haben möchte. Kindergartenkram. Und wenn man die möglichen Folgen für sich selbst bedenkt: Auch geistig Kindergartenniveau. Da gibt es im Bereich des Steuerrechts (den Fiskus zu bescheißen) weitaus mehr & echte "Rocker".

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Neuer Beitrag 13.07.2012 15:54
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zum zitierten Beitrag Zitat von meenjung
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wenn ich mit meinen offenen tüten erwischt werde nehme ich es wie ein mann hin, zahle und strahle, das leben geht weiter!

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Mensch da bin ich ja echt froh das es noch echte Männer gibt , der Untergang des Abendlandes steht als noch nicht unmittelbar bevor.

...... und hier geht es nicht um Gejammer, sondern darum daß hier einige Leute Behauptungen aufstellen die Schlicht und ergreifend falsch sind. Andere nehmen diese Behauptungen dann auf und so on........

Von mir aus soll jeder fahren wie er will, nur sollte man sich über die möglichen Konsequenzen klar sein.

Wäre zudem mal interessant zu sehen, wie du das als Mann nimmst wenn sich dich zu Bußgeld + 3 Punkte wegen deinem Männerauspuff verknacken.

Wünsche dir natürlich weiterhin männliche, unfallfreie und natürlich straffreie Fahrt.

__________________
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Neuer Beitrag 13.07.2012 16:05
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zum zitierten Beitrag Zitat von meenjung
oh man - *ironie an* mir schlottern nun die knie....*ironie aus*

wenn ich mit meinen offenen tüten erwischt werde nehme ich es wie ein mann hin, zahle und strahle, das leben geht weiter!

diese gejammer im vorfelde ist schon echt erschreckend, ihr seid doch männer, oder nicht?

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so long und dreht auf die kiste! Augenzwinkern

Hi meenjung (?),
jooh und mach mal weiter so, irgendwann biste nur noch "meen" weil sie dir die Eier abgeknipst haben auf die Du so stehst großes Grinsen
Die Zeiten kannste mittlerweile knicken, dass wenn de erwischt wirst der Bulle dich mal zu Pappa oder Mum bringt und sagt ..bring Sie das in Ordnung...die Puch ist zu laut da sind die "Bälle" aus dem Auspuff oder ist vorne en 14er statt ein 12er Ritzel drin....

Nur mal so, bin zur Zeit in einem umfangreichen Umbau meiner Serien-Night...
Den "Hintern" (170er mit Dyna-Felge) habe ich grad in der Mache, und wird nächste Woche abgenommen...
Dann gibt es noch andere Veränderungen, die ich machen will und dabei soviel rausholen möchte, das mich kein Gesetzeshüter anpissen kann.
Ich denke, so geht die Kunst des Umbauens, um heute noch einigermaßen durch die Gegend kloppen zu können.
Die Zeiten des Harley-Outlaws mit all den Atributen, die ihn ausmachen sind einfach vorbei.

Besonderen Dank an jg
LG
Sandra

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Neuer Beitrag 13.07.2012 16:12
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Zitat von Tolot
Uii, was für eine Äktschn. In Kürze und zusammengefaßt:

@ jg: Sorry, aber es interessieren weder "Zulassungsvorschriften vom TÜV-Süd" noch was irgendein TÜV- oder sonstiger schlecht informierter (Rechts)Yogi meint absondern zu müssen. Entscheidend ist allein, was das Gesetz bzw. die Gerichte zum Erlöschen der (A)BE sagen, und jedenfalls was das Gesetz derzeit sagt kann jeder in § 19 (2) StVZO nachlesen (z.B. http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html).

Bin mit dir im Boot, ist wohl aber etwas mißverständlich rüber gekommen.
Ich habe doch nicht behauptet, daß bei jeder Veränderung die A(BE) sofort erlischt sonder nur zitiert das dies geschehen kann ( Zitat Tüv Süd ).
Im Kern ging es mir ja auch um das Problem eines mögliche Verlustes des Versicherungsschutzes im Schadensfall.
Das Bußgeld + Punkte ist aber auch nicht unerheblich, zumal ich z.B. meinen Führerschein beruflich benötige.
Ich glaube alle Standpunkte sind ja jetzt eigentlich klar.
Soll doch jeder fahren wie er will, inkl. aller möglichen Konsequenzen.
Also alle Männner und alle Beamten, natürlich auch alle Frauen habt Spass mit euren Mopeds.

__________________
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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von jg am 13.07.2012 19:01.

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Neuer Beitrag 13.07.2012 16:19
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sagt mal habt ihr einen an der waffel?

IRONIE versteht so mancher hier nicht...

@Tolot dichtet mir "eine rocker gang" an, @ampn meint ich habe n zu kleinen pillermann und @Feile will mir die eier abschneiden....


man(n) könnte meinen ich habe hier ein paar deppen gefunden die bei "andersdenkendem" sofort auf die palme gehen und beleidigend werden.

wisst ihr was? schööööönes wochenende! Augenzwinkern

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