Ähm... Kennzeichenhalter benötigen meines Wissens nach schon lange keine ABE/BE mehr. Es gibt eine EU-Norm, wie ein Kennzeichen am Motorrad zu befestigen ist.
Hab lange danach gegoogelt und sie leider aktuell nicht im Kopf. Glaublich ist vor allem wichtig, dass das Kennzeichen von hinten aus einem bestimmten Winkel links und rechts vom Fzg. aus gesehen lesbar sein muss. Weiterhin gibt es eine max. Neigung ...Ach man ich finde es nicht mehr, ich glaube es waren weniger als 30° Neigung.
Vor allem aber die Lesbarkeit von BEIDEN Seiten aus gesehen.
Wegen der Lesbarkeit machen viele TÜVer bei den kurzen Haltern Probleme, weil diese eben die Lesbarkeit von rechts nicht ermöglichen. Da ist dann das Rad im Weg. Wenn ich die Norm finde reiche ich sie hier nach.
Viele machen sich auch Die Mühe einen Rückstrahler am Kennzeichenhalter anzubringen. Das ist zum einen überflüssig und genaugenommen sogar nicht richtig, der olle Rückstrahler MUSS mittig am FZg sitzen. Ich hoffe ich finde die Regelung...
Hier ein Link: Ob das jetzt die letzte Regelung war weiß ich nicht. Aber ich glaube die müsste halbwegs aktuell sein. Inkl. der Sichtachsen, weswegen die meisten kurzen, seitlichen Halter bei genauen TÜVern Probleme machen. Diese beträgt 30° von beiden Seiten aus gesehen.
-> KLICK
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Gestern ging's noch!
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Fischkopp am 27.01.2021 00:35.