zum zitierten Beitrag
Zitat von Müslimen
Hallo Herzo Klaus,
man fragt am besten immer direkt bei dem Haupsitz an ,wie in meinem Fall direkt HUK!
Servus !
Oder man schaut mal die gültigen allg. Versicherungsbedingungen der HUK an !
Ich habe mir nun mal die Mühe gemacht und die Bedingungen rausgesucht. Schließlich kann ich mir schon noch merken, was man mir vor ein paar Tagen gesagt hat.
Und meine Aussage von weiter oben war richtig !!!
So stehts da:
"I.6.3 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf
den Schadenverlauf aus?
Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Ruheversicherung,
Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung,
Veräußerung, Wagniswegfall) gilt:
a Beträgt die Unterbrechung höchstens 6 Monate, übernehmen wir den
Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen
worden.
b Beträgt die Unterbrechung mehr als 6 Monate, übernehmen wir den
Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.
c Beträgt die Unterbrechung mehr als 7 Jahre, übernehmen wir den
schadenfreien Verlauf nicht. Wir übernehmen jedoch den Schadenverlauf
wie er vor der Unterbrechung bestand, wenn uns der Vorversicherer
die Vorversicherungszeit nach I.8 bestätigt."
Gerne hier der Link zur Version (musst dann nur unter I.6.3 nachlesen:
http://www.huk.de/content/dam/hukde/pdf/kfz/KNB6413.pdf
Ob ich nun wirklich "im Irrtum" bin wie Du schreibst ?
__________________
Nemo me impune lacessit !
Ich habe nicht Angst davor dass ich zu früh sterbe, sondern davor, dass ich zu spät sterbe !