Zitat von Stahlknecht
Zitat von B.O.C.-Style
Ich habe am Donnerstag einen Termin beim Tüv wegen meinem Arnott. Im vorgespräch war der 280er kein Thema. Warum auch.
Eine Eintragung oder ein Gutachten eines Breitreifens sagt doch aus das es keine einschränkungen gegenüber der Originalbereifung gibt.
Demnach wird bei der Eintragung des Fahrwerks, der 280er wie der Originale behandelt.
Die freigängigkeit muss beim 240er oder so auch geprüft werden.
Du versuchst hier mit gesundem Menschenverstand an die Sache heranzugehen, das geht im Falle von TÜV-Eintragungen nicht.
Im Teilegutachten der Arnott Airrides steht ganz klar, dass dieses Teilegutachten nur für die Serienbereifung (!) der V-Rod gilt. Ändert man diese, so ist, auch wenn die geänderte Bereifung eingetragen wurde, das Teilegutachten nicht mehr zulässig.
Hier muss dann erst ein "Fahrversuch" stattfinden,d.h. in jedem Bezirk gibt es einen Prüfer der eine Einzelabnahme und Fahrversuch durchführen darf; und der Honk setzt sich dann auf euer Mopped, fährt den Tank leer und ihr dürft blechen.
Natürlich muss dieser "Fahrversuch" nicht stattfinden. Es gibt genug Prüfer die diesen kleinen Passus mit der Serienbereifung überlesen oder einfach drauf scheissen - Beispiele gibt´s ja hier im Thread.
Im Gutachten steht nur das eine gesonderte Begutachtung bei Sonder-Rad/Reifenkombination durchzuführen ist. Wie bei jedem Gutachten für ein Fahrwerk z.B. bei PKW´s. Und das bedeutet einfach nur das die freigängigkeit geprüft wird. Ob mit oder ohne Fahrversuch.
Ich komme gerade vom Tüv und das Fahrwerk ist eingetragen und zwar mit dem 280er.
Fahrwerk einmal Hoch-und Runterfahren, freigängigkeit geprüft und fertig.
Ohne fahrversuch oder sonstiges.
Und nur zur info: Der Tüv Prüfer gilt bei uns in der Umgebung als sehr pingelig und genau.
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Dann fahr ich eben zur Hölle, im Himmel kenn ich eh keinen