In der Fahrzeugverordnung (Anl. 4) ist das genau aufgeführt. Maximalbreite für 2 oder 3-rädrige Fahrzeuge beträgt 280mm. Von einer Mindestbreite ist nix gesagt, allerdings sind die Abstände und die Buchstabenbreite festgelegt.
Die neuen - durch Scanner lesbare Buchstaben und Zahlen - sind nicht mehr proporti2onal - sind nun alle gleich breit.
Damit geht's zur Engschrift, die in der Fahrzeugverordnung zugelassen ist. Damit kann man selbst bei der Kombi XX-HD 55 ein 20x20 Schild bekommen. Wenn - ja wenn - nicht jedes Landratsamt und damit die unterstehenden Zulassungsstellen eine Art "Mindestbreite" definieren würden und damit Engschift nicht zulassen. Denn das Beispiel XX-HD 55 passt in Normalschrift mit dem ganzen Euro-Gedöns nur auf ein 25er Blech.
Das können die aber nur selbst für ihren Landkreis bzw. Stadt politisch begründen. Laut Fahrzeugverordnung gibt es vom Bund die Möglichkeit der Engschrift. Aber jeder Landrat kann davon abweichen und muss nur die Maximalbreite beachten.
Das Thema .... Pizzablech ... das müsste alles nicht sein. Zumindest nicht laut der Fahrzeugverordnung. Macht Druck auf eueren Landrat oder wenn in einer Stadt, wer immer dafür verantwortlich ist. Sonst ändert sich nix!
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