Prima, daß es letztlich doch geklappt hat, ohne daß Du Dich über die HAftung streiten mußt.
Aber ein paar Wort noch zu dem Thema RSV und Anwalt.
1. Die RSV selbst erledigt für Dich nichts. Die trägt nur das Kostenrisiko, und dies auch nur im Bereich der gesetzlichen Kosten. Gerade bei niedrigen Werten spielst Du bei einem wirklich kompetenten Anwalt nicht eben die erste Geige. "Anwalts Liebling" ist absoluter Müll - ist so ähnlich wie AOK-Patient. Und die Empfehlungen an die sog. Vertragsanwälte mancher RSVen ... vergiß es. Allgemein ist nämlich nicht bekannt, daß diese "Vertragsanwälte" häufig nur Pauschalen abrechnen dürfen oder der RSV Rabatte gewähren müssen, also bei den typischerweise niedrigen Werten noch weniger umsetzen (nicht "verdienen", denn von den Einnahmen gehen alle Kosten, Miete Personal etc. etc. ab) . Von nichts kommt nichts ...
2. Ist die Haftungslage auch nur etwas unklar bzw. streitig, kommst Du typischerweise ohne Rechtsrat / Vertretung etc. ohnehin nicht aus - daß es hier funktionierte ist echt Glück, die Sache hatte erhebliches Streitpotential. Und was meinst Du, wie groß die Begeisterung des Anwalts ist, wenn Du z.B. 80% des Schadens erstattet erhältst und Dich dann wegen der verbleibenden 20% an einen Anwalt wendest und er dann für ein paar zehn Euro Honorarumsatz einen heftigen und aufwändigen Streit austragen muß ... Ist das gleiche wie ein gut ausgebuchter Handwerker, der für ein Taschengeld aufwändige Arbeit leisten muß. O.k., der Vergleich hinkt, der gut im Geschäft stehende Handwerker berechnet Dir immer Anfahrt und Abfahrt und die Arbeitszeit, aber von einem Anwalt wird erwartet, daß er für ein paar zehn Euro einen Riesenaufwand auf sich nimmt (sehr euch mal die Gebührenordnung an, bei den paar Kröten, die bei den niedrigen Werten von einigen hundert Euro anfallen, rührt kein Handwerker einen Finger ....). Also jedenfalls dann, wenn eine RSV besteht, ist es besser, sofort einen Anwalt zu beauftragen.
3. Wenn Du die volle Erstattung erhältst, dann trägt der Gegner die Kosten. D.h. Deine RSV wird nicht belastet, außer, daß sie eine Akte anlegt. Gleichwohl mußt Du sie natürlich gleich informieren. Insofern wäre es sinnvoll, den Anwalt zu bitten, von der RSV keinen Vorschuß anzufordern.
4. Auch ein Anwalt kann nicht zaubern oder die Versicherung zur Zahlung bewegen. Ob die Regulierung länger dauert, wenn ein Anwalt sich meldet, möchte ich aber bezweifeln. Sicherlich hängt er nicht jeden Tag am Telefon und geht dem Sachbearbeiter der Versicherung auf den Senkel - Du bist ja naturgemäß nur ein Mandant unter vielen. Und Du mußt auch berücksichtigen, daß die Versicherung erst ihren Versicherungsnehmer anhören will. Wenn der sich nicht meldet .... dagegen kann keiner etwas machen. Es entspricht sicher nicht nur meiner Erfahrung, daß diesen Fall ausgenommen die Regulierung üblicherweise zügig erfolgt.
Ich hatte im Laufe meines Lebens leider schon einige PKW-Unfälle, alles unverschuldet (und wirklich eigene Fahrzeuge betreffend). Meine Verfahrensweise war: Die Reparatur wird so günstig wie möglich durchgeführt und nach Besichtigung durch den Gutachter sofort in Auftrag gegeben, sofern sie zur Weiterbenutzung erforderlich ist. Die Kosten strecke ich erst mal vor (die zu zahlenden Verzugszinsen sind überdies mehr als alle Anlagezinsen). Die Abrechnung erfolgt dann auf Gutachtenbasis. Regelmäßig (selbst bei problematischen Fällen wie wirtschaftlicher Totalschaden) führte dies immer zu einem mehr oder weniger großen Zuverdienst. Gerade beim Mopped würde ich niemals warten, bis das mit der Versicherung klar ist. Für dieses Warten gibt es keine Nutzungsausfallentschädigung und selbst wenn: Wir wollen fahren, nicht durch Nichtfahren "Geld verdienen"
mfg, Tolot