Zitat von Bruchpilot
Motorradfahrer immer mitschuldig
"Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher "grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen". Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher "ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden""
Naja, "Grundsatzentscheidung" von einem popeligen Landgericht ist etwas sehr übertrieben. Da hat ein Richterlein von einigeh zehntausend seine persönliche Rechtsauffassung geäußert, mehr nicht. Mit derselben Begründung kann man auch Fahrradfahrer für ihren eigenen Schaden selbst verantwortlich machen.
Hab´ mal ein bischen gegoogelt (heutzutage ist es ja sooooo einfach, sich schlau zu machen). Hier ist der Volltext der Entscheidung:
http://www.motorradrecht.de/wp-content/u...lbst-schuld.pdf
Rein formal/handwerklich betrachtet: So ein Scheiß. Im Netz finden sich mehr als ausreichend Kommentare. Die Fachleute sind sich einig: Das ist schon formal kein Urteil, das ist Müll. Der Richter müßte wegen nachgewiesener Unfähigkeit rausgeschmissen werden. Nicht vorzustellen, daß so ein Unfähigling weiter "In Namen des Volkes" urteilt. Wie konnte der der auf Lebenszeit ernannt werden, die Probezeit überstehen? Daran ändert auch nichts, wenn man - was gleichfalls naheliegt - davon ausgehen will, daß den Scheiß ein ganz besonders unfähiger Referendar als Besinnungsaufsatz verzapft hat.
Aber zum Inhalt: Tatsächlich wurde die Klage abgewiesen , weil nach der tatsächlichen Überzeugung dieses Richterleins der Unfall nicht nur nicht unvermeidbar war sondern weit überwiegend vom Moppedfahrer verschuldet wurde. Begründungstechnisch ist dies zwar auch Scheiße, sorry, da ist nicht die geringste Struktur drin, der Verfasser hat offenbar von Jura und wie man Urteile abfaßt nur rudimentäre Kenntnisse, aber wenn der Zeuge wirklich gesagt hat, daß er als Hinterherfahrender den Beklagten vorher und rechtzeitig gesehen hat und der nicht überraschend auf die Straße gefahren ist, dann ist die Entscheidung jedenfalls im Ergebnis nicht so sehr zu beanstanden. Außerdem war es ja offensichtlich ein Reiskocherfahrer ;-)
Der folgende Scheiß, der in den Presseberichten so hervorgehoben wird, ab S.5, trägt nichts zur Begründung bei und ist die haßerfüllte Tirade eines Moppedhassers. Eigentlich hätte man diesen Richter allein aus diziplinarischen Gründen wegen Rechtsbeugung anzeigen müssen, denn dieser "Betriebsgefahr-Scheiß" hat keine rechtliche Grundage (siehe die zahlreichen fachlichen Kommentierungen im Netz). Und da eine 250kg-Maschine einen Menschen beherrscht - was soll dann für eine RK gelten? So ein Blödsack, man faßt es nicht ...
Aber dieses Beispiel zeigt wieder einmal: Gebt nichts auf die Presseberichte, sie werden von blinden Ignoranten als Effekthascherei verfaßt.
Also, diese Urteil ist eine offensichtliche Schande und wird, davon bin ich überzeugt, keine Schule machen. Und sollte euch in einem Verfahren mal dieses Urteil entgegengehalten werden: Dann druckt es aus und zeugt es eurem RA, denn ein Richter, der dieses Urteil liest, schttelt nur den Kopf - das Urteil beweist für sich, daß es nicht ernst genommen werden kann.
mfg, Tolot
Nachtrag: Wieder zu voreilig gewesen, man sollte immer alles bis zum Schluß lesen. In
http://www.tdm-forum.net/thread.php?id=13508&start=21
heißt es, das OLG Frankfurt habe das Urteil kassiert - unvermeidbar für den Moppedfahrer. Und siehe da, unter
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rec...17%20U%20242/06
erster Link oben findet man die Entscheidung des OLG Frankfurt, 15.05.2007 (17 U 242/06 ). Interessanterweise kommen das OLG aufgrund der Zeugenaussagen zum gegenteiligen Ergebnis - Verursachung durch den Fahradfahrer - und weist dem Moppedfahrer nur insofern ein Mitschulden zu, als er zu seinem Vordermann nicht genügend Abstand gehalten hat und bei genügend Abstand nicht gestürzt wäre. Naja. Aber wer hält bei einer gemeinsamen Ausfahrt schon diesen Sicherheitsabstand ein? Dann würde man ja praktisch alleine fahren ....
Wie auch immer, nix mit Grundsatzurteil und es ist wieder mal typisch, daß diese reißerischen Aufmacher nicht wenigstens durch den Hinweis auf die gegenteilige Entscheidung des Berufungsgerichts relativiert werden.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Tolot am 16.07.2011 11:44.