Hier mal ein schöner Gruß von der Volksfürsorge

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Grundsätzlich gelten Kinder unter 6 Jahren als deliktunfähig, somit wäre bei entsprechenden Fällen keine Zahlung der Haftpflichtversicherung zu erwarten. Hier ist das Kind aber älter, wurde ja schon festgestellt, also muss die Haftpflicht der Eltern auch zahlen!
Aber auch jüngere Kinder (wie auch mein Sohn, wird dieses Jahr erst 6) kann man mitversichern, bei "uns" im normalen Familienschutz sind Schäden durch deliktunfähige Kinder bis zu 1000 € mitversichert. Ist zwar nicht viel, war aber in älteren Tarifen schonmal bis zu 10.000 €.
Die genannte Ausfalldeckung gibt es auch, ohne SB, greift aber erst bei Summen ab 5.000 € wenn der Verursacher keine Haftpflichtvers. hat und auch sonst nichts zu holen ist.
In dem hier geschilderten Fall sollte die Sache eigentlich eindeutig sein. Gibt es dazu einen Polizeibericht? Aktenzeichen? Wenn ja muss das unbedingt der Vers. mitgeteilt werden, die fordern dann die Unterlagen an und entscheiden dann auch nach dem Bericht.
Wenn die Vers. die Unterlagen hat (den Schadensbericht und die Polizeiunterlagen) und eine Regulierungspflicht besteht (wovon ich hier ausgehe!), dann sollte die Kohle auch recht schnell kommen!
So kenne ich es zumindest aus meiner 15-jährigen Berufserfahrung in dieser Branche...
Einen Anwalt einzuschalten bedeutet erstmal wieder höhere Kosten, längere Schriftwechsel zwischen Anwalt und Versicherung, und das kann die Regulierung schonmal verzögern... Anwalt wäre dann der letzte Schritt wenn sich die Vers. querstellen sollte.
Gruß, Jens