Zitat von First Evo
Die Ausnahmen gibt es ja auch! Ich habe auf beiden E-Glides ein 80er Schild drauf.
Dazu muß man sich nur etwas in der Gesetzgebung auskennen und darauf bestehen.
Die frühere Gesetzeslage kenne ich nicht. Da gab es vielleicht solche Ausnahmeregelungen. Die FZV sieht aber definitiv keine solche Ausnahme für Moppeds vor.
Oldies, welche urspünglich eine 6 Volt Anlage haben oder vor (ich glaube) 1956 gebaut sind, haben ein Recht auf ein 80er Schild.
Bitte hilf mir. Wo genau steht das?
Weiter hat ein Recht auf das Schild, wenn es Bauartbedingt nicht anders möglich ist und die Umbaukosten mehr als 10% des Fahrzeugwertes betragen. Hierzu genügt ein Kostenvoranschlag, der über 10% des Fahrzeugwert liegt und ein Gutachten vom Tüv (28 EUR), dass dies bestätigt.
Auch hier: Bitte eine konkrete Gesetzesstelle. Hier gab es mit einiger Sicherheit auch früher keine Ausnahmeregelung, denn der VGH Hessen hat "erst" 1997 festgestellt, daß Moppeds keine Fahrzeuge sind, für die diese damalige Ausnahmeregelung gelte.
Wie ich schon eingangs erklärt und zitiert habe: Die FZV regelt so etwas nur in Nr.4 Anlage 4 zu § 10 FZV. Und dort _ausdrücklich_ nur für zweispurige Fahrzeuge. Für Moppeds gibt es diesbezüglich überhaupt keine Regelung. Mag sein, daß Dein Amt diese Zweispurregelung sinnentprechend für Moppeds anwendet - würde ich auch als sinnvoll, fast schon als zwingend ansehen. Aber "Gesetz" ist es gerade nicht. Und auch die 10% stehen in keinem Gesetz, in der FZV ist dort nur von "unverhältnismäßigen Aufwand" die Rede, woraus wohl mal ein Gericht "10%" des Fahrzeugswert gemacht hat.
Vollkommen legal und Rechtssicher. ich wurde aufgrund meiner Schilder noch nie angehalten.
Nun, "legal" ist so eine Sache ... wenn das Amt es Dir genehmigt hat, ist es erst mal gut, aber solange die FZV nicht entsprechend geändert wird oder ein Gericht bestätigt, daß diese Zweispur-Ausnahmeregelung auch für Moppeds gilt, kann das Amt diese Erlaubnis jederzeit zurücknehmen. Daß Du bei Kontrollen und beim TÜV natürlich keinen Ärger bekommst ist, klar, solange die Erlaubnis vorliegt bist Du auf der sicheren Seite.
Immer vernünftig beim Amt argumentieren, die Vorführung des Bike anbieten und zur Not klagen oder es über die Landesregierung versuchen.
Was meinst Du, was ich gemacht habe? Freundlich angefragt, mit dem Amtsleiter höflich diskutiert, Mopped und Schein gezeigt (in dem sogar ein einzeiliges Kennzeichen eintragen war), dann argumentiert, Gesetzestext nachgewiesen, mit der Aufsichtsbehörde RP korrespondiert - nichts hat geholfen. Sogar der TÜV-Mensch schüttelt den Kopf, der Amtsleiter ist da durchaus bekannt. Die führen sich auf wie der Herrgott persönlich.
Was soll ich bei der Landesregierung? Ich bin kein bedeutender Mensch, ich kenne da niemanden. Daraus "angesprochen" würde man sagen: Erheben Sie Klage vor dem VerG, dafür ist es da. Und das stimmt ja auch.
mfg, Tolot