zum zitierten Beitrag
Zitat von Cody
Stellt euch unter der HD Vollkasko nicht zuviel vor. Die zahlen nur bei Unfall mit Kollision. Nicht wenn ihr den Bock in den Graben legt.
Siehe Auszug aus den Versicherungsbedingungen:
A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkaskoversicherung
versichert?
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung,
Verlust oder Totalschaden des Fahrzeuges einschließlich
seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden
Ereignisse:
Unfall
A.2.3.2 Versichert ist ein Unfall des Fahrzeuges, d. h. ein unmittelbar
von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt
einwirkendes Ereignis.
Nicht als Unfallschäden gelten Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorganges oder reine Bruchschäden. Dazu zählen z. B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende Ladung oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Fahrzeuges und Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen.
Mich überrascht das nicht wirklich.
Es ist aus meiner Sicht logisch, dass eine Versicherung nicht zahlt, wenn mir nachgewiesen werden kann, dass ich den Schaden leichtfertig (fahrlässig) verursacht habe. Wäre das nicht so, würde ich jeweils zum Ende eines Jahres meinen Bock in den Graben schmeißen und mir einen Neuen zahlen lassen. Bei nichtangepasster Fahrweise (juristische Floskel), und das ist aus meiner Sicht mit diesen Vertragsklauseln gemeint, zahlt meines Erachtens grundsätzlich keine Versicherung.
Die Versicherung zahlt allerdings, wenn mir etwas vor die Mühle fliegt/rennt und ich mich bei der darauffolgenden Vollbremsung ablege. Dieser Schaden ist auf das mechanisch einwirkende Ereignis zurückzuführen. Es ist mir nicht zuzumuten, auf das Hindernis aufzufahren. Im Gegenteil, als Versicherungsnehmer habe ich eine Schadenminderungspflicht. Wenn durch die Vollbremsung objektiv die Wahrscheinlichkeit gegeben ist , den Schaden zu vermeiden oder aber das Schadenausmaß zu verringern, kommt die Versicherung um die Leistung nicht herum. Die Rechtsprechung ist hier mehr als eindeutig.
Auch zahlt die Versicherung beispielsweise, wenn ich auf einer nicht durch Warnschilder gekennzeichneten Ölspur ins Rutschen (mechanisches Ereignis=Ölspur), und in der Folge zu Fall komme.
Anders sieht es aus, wenn die Ölspur gekennzeichnet wäre. Dies wäre dann "nicht angepasste Fahrweise = grob fahrlässig = keine Leistungspflicht.
Ich würde das ganze also relativ entspannt sehen.
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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~