zum zitierten Beitrag
Zitat von Dr_Chaos
Was ist der Unterschied zwschen Teilegutachten und ABE?
Stehen im Teilegutachten auch Fahrzeugspezifische Infos? oder sind das "offene" Gutachen wo nur der Verbau geregelt ist?
ABE ist ja Eintragungsfrei in der Regel, dort muss das Fahrzeug aufgeführt sein, das man es dort benutzen kann?!
Wie ist es wenn das Fahrzeug nicht aufgeführt ist? Kann man das Teil dann Abnehmen lassen?
Teilegutachten: Bedeutet das das Anbauteil als solches zugelassen ist, die Montage muss ZWINGEND begutachtet und eingetragen werden.
ABE: Bei den Fahrzeugen die in der ABE aufgeführt sind ist keine Vorführung oder Eintragung notwendig. Bei Fahrzeugen die NICHT in der ABE aufgeführt sind ist ein Anbau NICHT zulässig. Eine Abnahme an einem Fahrzeug das nicht aufgeführt ist ist NICHT möglich.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.