Wie oben bereits geschrieben, selbst bei der Werksgarantie würde ich mir keine Gedanken machen, das Moped zu einer freien Werkstatt zu bringen, vorausgesetzt, es wird nach dem Harleyplan abgearbeitet. Schreibt Harley ja selbst in den Garantiebedingungen.
Anders ist es wieder bei der anschließenden 2 Jahren Garantieversicherung. Die können -auch frei jeglicher Gesetzsprechung- ihre eigenen Bedingungen aufstellen. Und soweit ich weiß wird jegliche Leistung ausgeschlossen, wenn eine nicht am Händler angeschlossene Werkstatt aufgesucht wird oder aber auch, wenn irgendwelche Um- und Anbauten vorgenommen wurden. Diese Garantieverlängerung kann man sich im Grunde schenken, bzw. Harley sollte nicht damit werben. Wenn, dann sollten sie es wie andere Hersteller machen und auch wirklich 4 oder 5 Jahre Werksgarantie gewähren.
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"