zum zitierten Beitrag
Zitat von Leon_
Ich finde deine Beiträge sehr verwirrend. In deinem Profil steht, dass du in Jülich wohnst.
Aber egal. So oder so...in Deutschland gilt wie in jedem anderen EU Land für nach EU-Recht zugelassene Fahrzeuge eben auch EU-Recht. Und für alle Fahrzeuge davor gilt in Deutschland die StVZO. Unabhängig davon, woher man kommt oder wo das Motorrad angemeldet ist. So, jetzt haben wirs doch
Mir wäre der Hickhack mit irgendeiner ausländischen Zulassung bisschen zu aufwendig...für nichts und wieder nichts.
für nichts und wieder nichts muss jeder für sich selbst entscheiden!!!! mir geht die ganze TÜV scheisse auf den sack.....hast du in NL auch nicht.
jetzt zum abschluss und für dich zum besseren verständnis:
ich bin niederländer der in deutschland (jülich) wohnt
ich habe die niederländische staatsbürgerschaft ergo niederländische ausweise
2 meiner 3 motorräder sind in den niederlanden auf meinen sohn zugelassen der in den niederlanden wohnt - kann jeder EU bürger machen, der im ausland jemand hat auf den er zulassen kann, da kfz steuer, versicherung zahlt und sich in die vers. police als fahrer eintragen lässt!
das 3. motorrad, eine road king special 2018, mit deutscher zulassung wird jetzt exportiert in die niederlanden und auch auf meinen sohn zugelassen. danach kann ich bei einem offiziellen niederländischen HD dealer, den SE heavy breather luftfilter, das stage 1 kit einbauen lassen und das SE tuner mapping machen lassen. bekomme eine anpassungsgenehmigung, vergleichbar mit einer deutschen ABE. das ist ganz einfach simpeles landesrecht und legal. leider scheint dein niederländisch ziemlich eingerostet zu sein, ansosnten könntest du das ganze beim niederländischen kraftfahrtbundesamt (rdw) nachlesen.
so schluss jetz