zum zitierten Beitrag
Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag
Zitat von Monty
und alle oben genannten Kriterien entweder durch messen positiv zu bewerten sind oder aber durch eine Unbedenklichkeitserklärung bereits bescheinigt wurden?
Dann sind wir wieder beim Kombigutachten weil Luftfilter und Abgasanlage eine abhängige Funktionsgruppe bilden (Luft rein, Luft raus). Jedes Bauteil für sich ist zwar zulässig aber in Kombination muß das begutachtet werden.
Weil, falls nicht anders vermerkt ( Kombigutachten
) der Luftfilter nur mit dem Originalauspuff geprüft und zugelassen wurde, und ebenso der Ersatzschalldämpfer nur mit dem originalen Luftfilter geprüft und zugelassen wurde.
ich war wegen dieser Kombigutachten Problematik mal beim Tüv. Der Ingenieur kannte die Kombigutachten. Nun ist an unserer 48 erst der offene SE Stage1 eingetragen worden und später die Penzl, ohne den Vermerk "in Verbindung mit" dies wollte ich dann nachholen. Er hat sofort abgewunken und die Kombigutachten als Geldmacherei betitelt.
Begründung : Als der offene Luftfilter eingetragen wurde, hat der damalige Prüfer das gesamte Motorrad begutachtet (Luftfilter+original Auspuff)
Beim Eintragen der Penzl genauso, der Prüfer "muss" das gesamte Motorrad begutachten (abhängige Funktionsgruppe) Penzl + SE Stage1
und es muss nicht "in Verbindung mit" vermerkt sein. Zu meinem Einwand das die Cops das vielleicht nicht wissen und ich dann doch Probleme bekomme sagte er,
ich kann gerne zusammen mit den Cops dann vorbei kommen und er erklärt es ihnen. Geht halt nur wenn es hier in der Gegend passiert.
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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.