@juzzi soo, ich fasse nochmal zusammen, was ich ohnehin schon schrieb und hoffe, dass es nun schlüssig ist
Alles, was ich nun schreibe, bezieht sich auf EURO4 Modelle! Und ausschließlich auf diese!
Wenn du ein Kombigutachten über eine bestimmte Abgasanlage und einen bestimmten Luftfilter hast, kannst du dies eintragen lassen (das Kombigutachten kommt vom Hersteller, das erstellt dir nicht der TÜV).
Andernfalls kann du maximal mit einer Zubehörabgasanlage und originalem Luftfilter, oder Zubehörluftfilter und originalem Auspuff fahren.
Auch wenn der Zubehörauspuff eine Zulassung hat und der Luftfilter ebenfalls, kannst du diese nicht zusammen eintragen lassen.
Jetzt soweit klarer?
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"