In Deinem uneditierten ersten Beitrag stand das das Nachspannen der Speichen extra berechnet wurde. Das ist nun verschwunden da Du deinen Beitrag editiert hast. Stand das Nachziehen nun explizit auf der Rechnung oder nicht?
zum zitierten Beitrag
Zitat von Bobtailbob
Im Wartungsprotokoll steht explizit drin, dass das Anzugsdrehmoment der Speichen vorne und hinten geprüft werden soll
Ja, das ist mir bekannt. "Prüfen" ist Teil der Inspektion. Das Prüfen der Speichenspannung erfolgt, wenn es richtig und gewissenhaft nach Inspektionsanleitung gemacht wird mit einem kleinen Drehmomentschlüssel. Dieser wird über die Speichenmutter geschoben und gedreht. Macht es dabei sofort "klick" war die Speichenspannung OK. Macht es erst nach einer halben Umdrehung "klick" war die Speichenspannug nicht OK und das wurde dann bei der Prüfung aber korrigiert. Ein zusätzlicher Arbeitsschritt ist nicht notwendig.
Speichenspannung nachziehen ist also null Mehraufwand zum Speichenspannung prüfen.
Wenn sich außerdem z.B. während der Gewährleistungszeit eine Speiche löst und wieder befestigt werden muss, ist das dann nicht Teil der Gewährleistung? Wenn nein, wieso nicht?
Was ist wenn sich andere Schraubverbindungen innerhalb der Gewährleistungszeit lösen? Werden die dann auch bei der Inspektion kostenpflichtig wieder angezogen? Nein. Wieso sollte das bei den Speichen anders sein?
Wie gesagt ist das Nachspannen aber null Mehraufwand wenn man die Speichenspannung nach Anweisung prüft.
Von daher ist meiner Meinung nach der Rechungsposten "Speichen nachziehen" doch "Abzocke" wenn man das Prüfen der Speichenspannung schon bezahlt hat.
Gruß,
René
Edith: Hab gerade mal nachgeblättert. Im Werkstatthandbuch steht das Prüfen/gleichzeitige spannen wenn zu lose auf Seite 68/69. Das Anzugsmoment der Speichen beträgt übrigens 6.2 Nm
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Rene D. am 13.05.2020 18:10.