zum zitierten Beitrag
Zitat von motorcycle boy
verbietet €5 ab 2022 bereits jegliche Klappenauspüffe für Neumotoräder (könnte HeikoJ vielleicht verifizieren?)
Klappen werden nicht verboten, Aber 2020 wird die ECE R 92 (Zubehörauspuffanlagen) an die ECE R 41 angeglichen.
Soll heißen, ab ECE R 41.04 (Euro 4) muß die Auspuffanlage in JEDEM Betriebszustand den Lärmvorschriften entsprechen, das gilt zur Zeit nur für Serienanlagen und nicht für Zubehöranlagen.
Ab 2020 muß das dann auch bei Zubehöranlagen so sein. Die Lautstärkegrenzen für Euro 5 sind noch nicht festgelegt, sollen aber deutlich runter.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.