[/quote]Irgend jemand hatte mir erzählt dass es zwar legal ist, aber solange der Stellhebel montiert
ist und man dann offen erwischt wird wäre es vorsätzlich offen fahren und damit wäre dann
der Ärger da bezüglich Punkte, erlöschen der Betriebserlaubnis, Vorsatz usw.
Allerdings weiß ich nicht ob das alles wirklich so stimmt.
Grüße
Toni[/quote]
Ich habs in diesem Threat schon mal geschrieben.
Laut ABE der Penzl darf der Stellhebel funktionstüchtig montiert sein. Er muss sogar, da die Anlage ohne Hebel immer offen ist. Die Federn der Anlage halten die Klappen offen.
Er darf nur nicht am Lenker montiert sein.
Wenn du an deinem Stellhebel die Imbusschraube nur so leicht andrehst das die Federkraft der Klappe ausreicht um die Anlage immer offen zu lassen gibt es keine Probleme.
In der Kontrolle ist das ein technischer Mangel der wenn es blöd kommt € 15,oo kostet und einen Mängelbericht. Wenn du großes Pech hast aben die Ordnungshüter Werkzeug dabei und du musst die Imbus vor Ort nachziehen.
Erfahrungsgemäß kostet es dann nichts.
Wenns einen Mängelbericht gibt musst du zuhause nur die Imbusschraube festdrehen und auf einer Wache vorfahren. Erledigt.
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