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Stop dem Lärm

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Stop dem Lärm

olperer ist offline olperer · 1793 Posts seit 08.11.2009
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Neuer Beitrag 05.06.2018 21:39
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Hallo Wurzelsepp,
wenn die Vernunft weiter verbreitet wäre und mehr Rücksichtnahme auf die Belange der Mitmenschen, brauchten wir nicht immer neue Vorschriften.
VG olperer

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Dives qui sapiens est

Defcon ist offline Defcon · 18037 Posts seit 21.08.2009
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Neuer Beitrag 06.06.2018 09:25
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zum zitierten Beitrag Zitat von freeconnected
Soundgeneratore hatten wir früher schon an den Fahrräder, eine wasche-klammer, eine Spielkarte... großes Grinsen

Ich hatte sone Klingel ,, glaube hies Radlaufglocke oder so fröhlich

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Trust The Universe

Dragon ist offline Dragon · seit
Dragon ist offline Dragon
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Neuer Beitrag 06.06.2018 13:21
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Das kenn ich auch noch mit der Spielkarte .

Sam V ist offline Sam V · 1661 Posts seit 08.06.2017
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Neuer Beitrag 06.06.2018 13:28
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Och Leute, es geht im Verkehrsblatt um serienmäßige Anlagen und deren Modifikation. NICHT um Nachrüstanlagen. Für Nachrüstanlagen gilt ECE 92, die ist allerdings von Deutschland nicht ratifiziert.  Deshalb gibt es keine Nachrüstanlagen mit ECE E1 Kennzeichnung. Ja, in der Verordnung Nr. 168/2013 steht das auch Nachrüstanlagen in allen Fahrmodi den Lärmvorschriften entsprechen müssen. Das Nachrüsten von Klappenanlagen bei nicht mit einer solchen Anlage ausgerüsteten Fahrzeugen ist aber immer noch zulässig solange die Nachrüstanlagen den Vorschriften entsprechen.
Und eine Nachrüstanlage dürfte noch NIE lauter sein als in der Betriebserlaubnis angegeben. Da steht nämlich immer der zum Zeitpunkt der Zulassung gültige Wert des Fahrgeräusches. Jetzt komme mir keiner mit Standgeräusch. Das Standgeräusch dient nur der Überprüfbarkeit. Das Standgeräusch wird bei der Homolongation nach erfolgter Fahrgeräuschmessung gemessen und eingetragen, deshalb gibt es auch keine Vorschriften wie laut das Standgeräusch sein darf.

Ähh, nein!
Zunächst, das Verkehrsblatt ist nicht die Autobild, sondern das Amtsblatt des Verkehrsministeriums. Seine Veröffentlichungen sind bindend für die Verwaltung - somit auch die Rennleitung - und den TÜV, ohne jeden Spielraum.

Hinsichtlich der Klappen-Auspuffanlagen wurde die Regelung zu jeglicher Änderung der Steuerung dieser Anlage in Abweichung von der Serienanlage getroffen. Eine Umprogramierung oder der Einbau eines Schalters, der Trickbox, oder das Ziehen des Steckers bei Offen fallen darunter. Hat also die Serie gar keine Klappenanlage, ist die Nachrüstanlage eine Änderung. Hat die Nachrüstanlage eigene abweichende Steuerzeiten, ist es eine Änderung.

Das es ganz klar um auch Nachrüstanlagen geht, steht da wörtlich drin: "Eine Nachrüstung mit veränderter Ansteuerung von Klappenschalldämpferanlagen ist mit der STVZO nur vereinbar, sofern in allen wählbaren Einstellungen / Fahrmodi unter allen realen Fahrsituationen das Geräuschniveau nicht höher ist, als das Geräuschniveau des genehmigten serienmäßigen FAhrzeugs unter identischen Bedingungen. Der Nachweis ist für alle Bedingungen zu erbringen.

Den Nachweis, dass es keine Abweichung gibt, hat der Nutzer zu führen. Und wie führt man den? Man zeigt auf das E-Zeichen und sagt, wenn du das net glaubst, hol die bei der Zulassungsbehörde das zur E-Nummer gehörende Gutachten. Die Methode ist jetzt abgeriegelt: "Bestehende Teilegutachten zur genannten Thematik, die die nachfolgend angeführten Anforderungen nicht berücksichtigen, sind zukünftig im Rahmen von  Änderungsabnahmen abzulehnen." Die Anforderungen sind einfach: Nie lauter als Serie.

Jetzt könnte ein ganz schlauer kommen und sagen, Teile mit E-Nummer muß ich ja gar nicht eintragen lassen, also was juckts mich.

Da kommt folgender Absatz in das Spiel: "Änderungen an Fahrzeugen gemäß § 19 StVZO auch in Verbindung mit § 21 StVZO mit veränderten Steuerungen von Klappen - Schalldämpferanlagen welche erhöhte Geräuschpegel erzeugen widersprechen dem § 30 Abs 1 Nr 1 StVZO."  Der § 19 Abs 3 Nr 1 StVZO regelt aber gerade den Einbau von Teilen mit E-Nummer nach § 22 StVZO, so dass auch Teile, die nicht eingetragen werden müssen, illegal werden. Die ECE 92 hilft da auch nicht weiter, da da zur Lautstärke nur drinsteht, darf nicht lauter sein, also kein Regelungswiederspruch besteht. Unter Berufung auf diese 2 Sätze, kann die Rennleitung eben mal bei einer Klappenanlage die E-Nummer wegdiskutieren, denn die wird auch nur aufgrund eines Gutachten erteilt.

Wer sich jetzt zurücklehnt und denkt, puh, was ein Glück hab ich die schon dran und das gilt ja nur für Neufahrzeuge. Pech gehabt, dazu steht nix drin. Dann greift die Regelung, unabhängig vom Baujahr des Moppeds oder der Auspuffanlage, also auch für Altfahrzeuge.  Das einzige was einen hier schützen kann, ist das für jede Lautstärkeeintragung in den Fahrzeugpapieren ein genauer Testzyklus nach den dazugehörigen Baujahren vorgegeben ist, bei dessen Einhaltung die Klappenanlagen tatsächlich stimmen können. 
 

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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Was man erträumen kann, kann man auch bauen.

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Sam V am 06.06.2018 13:38.

Booze ist offline Booze · 2945 Posts seit 29.05.2017
aus Frankfurt am Main
fährt: Low Rider S / Sturgis Shovelhead / Low Rider ST /Sportster 883 Iron
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fährt: Low Rider S / Sturgis Shovelhead / Low Rider ST /Sportster 883 Iron
Neuer Beitrag 06.06.2018 13:52
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Uii geschockt
Das wird noch was werden.
Gut das ich an keinem meiner Fahrzeuge so ein Klapperatismus dran habe.
Für Leute, die da 3K€ und mehr für hingelegt haben, ein Ärgernis.

Nöbi ist offline Nöbi · 209 Posts seit 22.06.2012
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209 Posts seit 22.06.2012 aus Langen

fährt: E-Glide FLHTK, Africa Twin, R1200 GS
Neuer Beitrag 06.06.2018 14:26
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Alle Gutachten von Zubehörsystemen seien nun ungültig. Bereits rechtmäßig eingetragene Anlagen sind weiterhin erlaubt.

__________________
Mit leerem Kopf nickt es sich leichter.

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Staude ist offline Staude · 559 Posts seit 29.09.2017
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fährt: 07er Heritage Military Bobber "Milly", 88er Sporty-Projekt "Daisy"
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Neuer Beitrag 06.06.2018 14:35
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Jetzt mal ne (vielleicht) saublöde Frage. Fallen da auch manuelle Klappen drunter? Darüber hab ich jetzt expliziet nichts gelesen..
So wie ich das sehe ist da von den Soundsystemen und elektr. Klappen die Rede.

__________________
Grüße Staude

Mein Sporty-Projekt


"Meine Definition von Glück?
Keine Termine und leicht einen Sitzen"
Harald Juhnke
 

HeikoJ ist offline HeikoJ · 3523 Posts seit 18.11.2014
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Neuer Beitrag 06.06.2018 14:41
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Deshalb regt sich der BUND auch grade so auf . Artikel von 1.6.2018
Abschnitt mit " Problematisch ist dann aber immer noch ..."

http://www.bund-rvso.de/laerm-motorradla...kehrslaerm.html

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.

KMWTeam ist offline KMWTeam · 1207 Posts seit 09.07.2015
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1207 Posts seit 09.07.2015 aus Holzgerlingen

fährt: Forty Eight HCC Cancun Blue Flake
Neuer Beitrag 06.06.2018 14:48
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Lest doch mal den Text richtig. Es geht um veränderte Steuerungen von vorhandenen Klappenauspuffanlagen. Selbiges gilt natürlich auch für die zugelassenen Kess Tech Anlagen.

Also die typgeprüfte Steuerung von Kess usw. ist legal, was nicht legal wäre, ist der Einbau eines Steuergerätes der die Typgeprüfte Anlage abändert. Ganz einfach, steht auch genau so im Text.

"Eine Nachrüstung mit veränderter Ansteuerung von Klappenschalldämpferanlagen"

Es geht um die Nachüstung einer veränderter Ansteuerung (Steuergerät der Klappenanlage), nicht generell um elektronisch gesteuerte Klappenanlagen.

Das Daueröffnen per Schalter, Fernbedienung, Tastenkombination war schon immer nicht legal.

Beste Grüße

SlimS ist offline SlimS · seit
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Booze ist offline Booze · 2945 Posts seit 29.05.2017
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Neuer Beitrag 06.06.2018 21:57
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Das Kästech sich ihre Sachen schön redet, ist ein alter Hut, da waren die schon immer gut dabei.
Die Realität trifft dann den Kunden.

KMWTeam ist offline KMWTeam · 1207 Posts seit 09.07.2015
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1207 Posts seit 09.07.2015 aus Holzgerlingen

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Neuer Beitrag 06.06.2018 22:02
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Sie brauchen sich nichts schön Reden, der Text ist eindeutig und da nach gibt es für die aktuellen Systeme keine Probleme so lange sie nicht verändert wurden was die Software betrifft.

Beste Grüße

Booze ist offline Booze · 2945 Posts seit 29.05.2017
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Neuer Beitrag 06.06.2018 22:05
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Klar, das machen dann die Auto Zubehör Hersteller auch und wir drehen uns im Kreis.
Das wird nicht funktionieren!

Flat ist offline Flat · seit
Flat ist offline Flat
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Neuer Beitrag 06.06.2018 22:27
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zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Klar, das machen dann die Auto Zubehör Hersteller auch und wir drehen uns im Kreis.
Das wird nicht funktionieren!

Genau das soll doch erreicht werden , ein paar Nebelkerzen verknallen , aber um gottliebswilen blos die Industrie antasten oder A-Plätze gefährden , siehe Dieselskandal / Luftreinhaltung etc etc etc.
Das hat Methode .

Moos ist offline Moos · 13643 Posts seit 27.11.2010
aus Bayrisch Schwaben
fährt: Street Glide, Bj. 2021 Night-Train USD, Bj. 2001 Kawa Z1 900, Bj. 1974
Moos ist offline Moos
~~ MOD ~~
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13643 Posts seit 27.11.2010 aus Bayrisch Schwaben

fährt: Street Glide, Bj. 2021 Night-Train USD, Bj. 2001 Kawa Z1 900, Bj. 1974
Neuer Beitrag 06.06.2018 23:32
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zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Das Kästech sich ihre Sachen schön redet, ist ein alter Hut, da waren die schon immer gut dabei.
Die Realität trifft dann den Kunden.

Nur das die Realität bis jetzt den Kunden noch nie getroffen hat bzgl. Klappenauspuffanlagen bei Bikes. Ich denke die Hersteller werden die betreffenden Gesetze und Regelungen schon etwas genauer studieren und beurteilen (lassen) bevor sie nicht zu verachtende Summen in die Entwicklung neuer Anlagen stecken. Aber es hat schon immer Leute gegeben die vorher alles besser wußten und danach von nichts wissen wollten. Also bleib mal etwas auf dem Boden oder bringt tatkräftige Beweise. Dein inhaltloses Gebashe gegen Klappenauspüffe und deren Eigner nervt so langsam zumal dein despektierlicher Ton die Sache nicht besser macht. Man kann seine Meinung gerne vertreten aber nicht auf diese Art und Weise auf Dauer.
 

__________________
Moos

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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.

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