zum zitierten Beitrag
Zitat von HeikoJ
Och Leute, es geht im Verkehrsblatt um serienmäßige Anlagen und deren Modifikation. NICHT um Nachrüstanlagen. Für Nachrüstanlagen gilt ECE 92, die ist allerdings von Deutschland nicht ratifiziert. Deshalb gibt es keine Nachrüstanlagen mit ECE E1 Kennzeichnung. Ja, in der Verordnung Nr. 168/2013 steht das auch Nachrüstanlagen in allen Fahrmodi den Lärmvorschriften entsprechen müssen. Das Nachrüsten von Klappenanlagen bei nicht mit einer solchen Anlage ausgerüsteten Fahrzeugen ist aber immer noch zulässig solange die Nachrüstanlagen den Vorschriften entsprechen.
Und eine Nachrüstanlage dürfte noch NIE lauter sein als in der Betriebserlaubnis angegeben. Da steht nämlich immer der zum Zeitpunkt der Zulassung gültige Wert des Fahrgeräusches. Jetzt komme mir keiner mit Standgeräusch. Das Standgeräusch dient nur der Überprüfbarkeit. Das Standgeräusch wird bei der Homolongation nach erfolgter Fahrgeräuschmessung gemessen und eingetragen, deshalb gibt es auch keine Vorschriften wie laut das Standgeräusch sein darf.
Ähh, nein!
Zunächst, das Verkehrsblatt ist nicht die Autobild, sondern das Amtsblatt des Verkehrsministeriums. Seine Veröffentlichungen sind bindend für die Verwaltung - somit auch die Rennleitung - und den TÜV, ohne jeden Spielraum.
Hinsichtlich der Klappen-Auspuffanlagen wurde die Regelung zu jeglicher Änderung der Steuerung dieser Anlage in Abweichung von der Serienanlage getroffen. Eine Umprogramierung oder der Einbau eines Schalters, der Trickbox, oder das Ziehen des Steckers bei Offen fallen darunter. Hat also die Serie gar keine Klappenanlage, ist die Nachrüstanlage eine Änderung. Hat die Nachrüstanlage eigene abweichende Steuerzeiten, ist es eine Änderung.
Das es ganz klar um auch Nachrüstanlagen geht, steht da wörtlich drin: "Eine Nachrüstung mit veränderter Ansteuerung von Klappenschalldämpferanlagen ist mit der STVZO nur vereinbar, sofern in allen wählbaren Einstellungen / Fahrmodi unter allen realen Fahrsituationen das Geräuschniveau nicht höher ist, als das Geräuschniveau des genehmigten serienmäßigen FAhrzeugs unter identischen Bedingungen. Der Nachweis ist für alle Bedingungen zu erbringen.
Den Nachweis, dass es keine Abweichung gibt, hat der Nutzer zu führen. Und wie führt man den? Man zeigt auf das E-Zeichen und sagt, wenn du das net glaubst, hol die bei der Zulassungsbehörde das zur E-Nummer gehörende Gutachten. Die Methode ist jetzt abgeriegelt: "Bestehende Teilegutachten zur genannten Thematik, die die nachfolgend angeführten Anforderungen nicht berücksichtigen, sind zukünftig im Rahmen von Änderungsabnahmen abzulehnen." Die Anforderungen sind einfach: Nie lauter als Serie.
Jetzt könnte ein ganz schlauer kommen und sagen, Teile mit E-Nummer muß ich ja gar nicht eintragen lassen, also was juckts mich.
Da kommt folgender Absatz in das Spiel: "Änderungen an Fahrzeugen gemäß § 19 StVZO auch in Verbindung mit § 21 StVZO mit veränderten Steuerungen von Klappen - Schalldämpferanlagen welche erhöhte Geräuschpegel erzeugen widersprechen dem § 30 Abs 1 Nr 1 StVZO." Der § 19 Abs 3 Nr 1 StVZO regelt aber gerade den Einbau von Teilen mit E-Nummer nach § 22 StVZO, so dass auch Teile, die nicht eingetragen werden müssen, illegal werden. Die ECE 92 hilft da auch nicht weiter, da da zur Lautstärke nur drinsteht, darf nicht lauter sein, also kein Regelungswiederspruch besteht. Unter Berufung auf diese 2 Sätze, kann die Rennleitung eben mal bei einer Klappenanlage die E-Nummer wegdiskutieren, denn die wird auch nur aufgrund eines Gutachten erteilt.
Wer sich jetzt zurücklehnt und denkt, puh, was ein Glück hab ich die schon dran und das gilt ja nur für Neufahrzeuge. Pech gehabt, dazu steht nix drin. Dann greift die Regelung, unabhängig vom Baujahr des Moppeds oder der Auspuffanlage, also auch für Altfahrzeuge. Das einzige was einen hier schützen kann, ist das für jede Lautstärkeeintragung in den Fahrzeugpapieren ein genauer Testzyklus nach den dazugehörigen Baujahren vorgegeben ist, bei dessen Einhaltung die Klappenanlagen tatsächlich stimmen können.
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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Sam V am 06.06.2018 13:38.