Zitat von Shovelhead
Das kann doch nicht sein, dass das Wort von der Zulassungsstelle mehr gilt, als das vom TÜV, GTÜ, DEKRA, etc. oder?!!!!!
Doch, das geht. TÜV usw. sind "private Anbieter" mit denen "der Staat" einen Vertrag hat. (z.B. Autos auf Verkehrs- oder Betriebssicherheit prüfen/bewerten - private Sachverständige halt). Das letzte Wort hat aber die Behörde/ der Staat - und wenn Kollegin Amtsleiterin bestimmt, dass die Sachbearbeiterin bei jedem Eintrag zum Kennzeichen den Zollstock rausholt und prüft bzw. festlegt, dass das größtmögliche Kennzeichen verbaut werden könnte, dann wird das größtmögliche Kennzeichen zugeteilt - Fertig! Gilt übrigens für JEDEN Tüv-Eintrag.
Polizei&Behörde kann später im Strassenverkehr jeden TÜV-Eintrag anzweifeln und das Fzg. einem KBA-Sympathisant (behördlicher Gutachter bzw. einem „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ vorführen. Und dann, liebe Freunde, wollen wir mal sehen was mehr zählt - der Eintrag von Kumpeltüvver oder das Gutachten, was die Eintragung als ungerechtfertigt einstuft. Das Szenario ist aber eher die Ausnahme - aber möglich.
Gruß RG, der alles eingetragen hat, und trotzdem gaaaanz vorsichtig an der Rennleitung vorbeirollt
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von speedbeer am 24.01.2014 13:06.