Zitat von Rolstaff
[quote]Zitat von D.Mon
Aber: Soweit ich weiss, kann man den "permanent offen" Modus während der Fahrt durch den am Lenker angebrachten Schalter problemlos auf "legal offen" oder "komplett geschlossen" umschalten.
Auf eine Polizeikontrolle könnte man dann entsprechend reagieren...
Bei der J&H geht das nicht, Da muss man den in Griffnähe angebrachten "versteckten" Schalter betätigen. Wenn dieser Schalter bei der Kontrolle entdeckt wird und so angebracht ist, dass man ihn währen der Fahrt betätigen kann, dürfte die Anlage illegal sein....
Nein, nochmal langsam zum Mitschreiben:
Egal welches System:
- Schalter am Lenker für Umschalten von "Legal automatisch" auf "Legal zu" == erlaubt
- Schalter am Lenker für Umschalten auf "Daueroffen" == verboten.
Zitat von Rolstaff
Ist die KessTech illegal, wenn man - außer Griffweite - einen Schalter hat, mit dem man auf "immer offen" schalten kann und der Schalter am Lenker durch Knopfdruck die Anlage wieder auf "automodus" bzw. "komplett geschlossen" schaltet ??
So was gibt es nicht und wenn es das gäbe, wäre es illegal.
Es gibt zwei Schalter.
Einer darf in Griffweite montiert sein und schaltet so, wie oben beschrieben.
Damit kannst Du nicht von "illegal offen" auf "legal" schalten sondern nur zwischen den beiden Legalen Modi hin und her.
Der zweite Schalter darf nicht während der Fahrt bedienbar sein und schaltet zwischen "Daueroffen ein" und "Daueroffen aus".
Es soll genau das verhindert werden, was Du vorhast:
"Ich fahr mal illegal los und wenn die Bullen kommen, schalt ich schnell auf legal um".
Dass die Anlagen grundsätzlich Ihre Betriebserlaubnis verlieren, wenn es einen Überbrückungsschalter gibt, ist nach meinem Kenntnisstand nicht richtig.
Man darf sich so einen Schalter z. B. unter den Sitz montieren oder unter einem der Seitencover.
Nur darf das schnelle Umschalten während der Fahr nicht möglich sein.
Gruß
D.Mon
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