Zitat von Tolot
Frage: Sollen Anwälte kostenlos arbeiten? Und der Freundliche seine Harley verschenken und der Schrauber kostenlos reparieren? Wer sich nicht das know-how verschafft, um selbst mit der Versicherung abzurechnen (obwohl mittlerweile das Netz voll von einschlägigen Infos ist, überwiegend sogar von den Abzocker-RAen), muß halt jemanden mit entsprechendem know-how beauftragen und (zunächst) bezahlen. Gilt für die Reparatur ja auch.
Zitat von Tolot
Und: Wenn jemand an solchen Streitigkeiten WIRKLICH verdient, dann sind es die Gutachter. Gerade wenn der Schaden nur ein paar tausend Euro beträgt kassiert der Gutachter für sein schnell und fast "automatisch" erstelltes Gutachten am meisten, der arme Anwalt hat sehr viel mehr Arbeit, geringeres Honorar und auch noch viel höhere Kosten.
Zitat von Tolot
Zum Ersatzmopped/Nutzungsausfall: Ich habe in ein paar anderen Freds auf Entscheidungen hingewiesen, in denen einem Harley-Fahrer ausdrücklich deswegen, weil es eine Harley war, für die Zeitdauer der Reparatur (Nutzungsmöglichkeit, also Gesundheit und passendes Wetter, vorhanden) entsprechend Nutzungsausfallentschädigung zugesprochen wurde.
Zitat von David883bin leider an nen schlechten anwalt geraten. letztendlich hätte ich es selber auf jeden fall schneller und mit dem gleichen ergebnis hinbekommen. ich denke, dass einzige was sein vorteil war ist seine position als RA. wenn da n schreiben von ner kanzlei kommt, ist manch ein gegner vielleicht doch schneller bereit nachzugeben.
und nicht zuletzt hat er die wertminderung festgelegt. die akzeptiert die versicherung nur, wenn das ein gutachter schreibt. hatte da vorher nachgefragt. gibt ja formeln um die wertminderung zu berechnen. aber ide versicherung meinte, dass das so nicht funktioniert. nur wenn das ein zugelassener gutachter ausrechnet, dann erkennen sie die wertminderung an. hat sie dann letztendlich die 500 euro wertminderung + 697 euro für den gutachter gekostet.
letztendlich wird dir schmerzensgeld auch nur gezahlt, wenn dein arzt bestätigt was du für verletzungen hattest. eine auflistung ohne belege bringt nix.
Zitat von Tolot
Zum Ersatzmopped/Nutzungsausfall: Ich habe in ein paar anderen Freds auf Entscheidungen hingewiesen, in denen einem Harley-Fahrer ausdrücklich deswegen, weil es eine Harley war, für die Zeitdauer der Reparatur (Nutzungsmöglichkeit, also Gesundheit und passendes Wetter, vorhanden) entsprechend Nutzungsausfallentschädigung zugesprochen wurde.
das gilt aber wohl nur wenn einem kein ersatzfahrzeug zur verfügung steht. ich hab ein auto, bin daher mobil und hab im rahmen meiner schadensminderungspflicht kein anspruch auf ein ersatzfahrzeug. (so die generische versicherung und mein anwalt)
sicher hätte ich es mir auf eigene kosten nehmen können und dann hinterher klagen können, aber das war mir dann doch zu riskant.
ich konnte den unfall wirklich nicht vermeiden. weiss nicht ob ich es hier schon mal geschrieben hätte. wenn mein (damals) 7 jähriger sohn hinten mit drauf gefahren wäre, wäre ich kein bisschen anders gefahren.
ich hab abgebremst, wollte vorsichtig mit abstand am auto vorbei und hatte dann noch gefühlte 2 sekunden zu realisieren, dass sie sich in bewegung setzt und in meine richtung zieht und entsprechend zu reagieren.
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Tolot am 09.08.2012 12:24.
Zitat von Tolot
Zum Ersatzmopped/Nutzungsausfall: Ich habe in ein paar anderen Freds auf Entscheidungen hingewiesen, in denen einem Harley-Fahrer ausdrücklich deswegen, weil es eine Harley war, für die Zeitdauer der Reparatur (Nutzungsmöglichkeit, also Gesundheit und passendes Wetter, vorhanden) entsprechend Nutzungsausfallentschädigung zugesprochen wurde.
...
Tja, dann such Dir hier mal diese Entscheidung, denn genau das war der Punkt: Eine Harley kauft man sich gerade nicht nur zur Fortbewegung sondern zur "besonderen" Fortbewegung, und deswegen ist eine andere Fortbewegungsmöglichkeit unschädlich, denn die ersetzt gerade nicht die Art der Fortbewegung, die man sich mit der Anschaffung einer Harley teuer erkauft hat - was jeder von uns sofort bestätigen wird. Harley ist halt - jedenfalls auch nach Meinung jendes OLG - etwas Besonderes. Aber ich will gar nicht behaupten, daß das jeder Anwalt wissen müßte, woher soll er - wenn er nicht selbst Harley fährt (und das tun sehr wenige, ich kenne nur solchre mit BWM oder Rennsemmeln) - auch dieses sehr spezielle Spezialwissen haben.
Zitat von David883generell gilt aber auch hier, dass du nur einen anspruch für die dauer der reparatur hast.
der zeitraum in dem die versicherung sich zeit lässt, dein anwalt nicht aus dem arsch kommt oder ähnliches zählt nicht dazu.
ich hätte jederzeit den auftrag zur reparatur erteilen können und danach versuchen das geld von der versicherung zu holen. wenn man die streitigkeiten abwartet um auf der sicheren seite zu bleiben, dann ist das sozusagen eigene schuld.