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nach nem Unfall - eure Meinung?

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nach nem Unfall - eure Meinung?

Rauschkugl ist offline Rauschkugl · 107 Posts seit 21.07.2012
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Rauschkugl ist offline Rauschkugl
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107 Posts seit 21.07.2012 aus Wien

fährt: hd 48, GasGas 450 SM
Neuer Beitrag 24.07.2012 09:48
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Die Preise sind eh "human"....Ich hab eine 2007er 6er gixn geschrottet (also ich wurde umgestoßen, war halb so wild).
Im ersten Augenblick hab ich nichtmal wirklich was bemerkt.
Kleiner Kratzer am Spiegel, kleine Kratzer an der Verkleidung, Fußrasten, Lenkerenden, Auspuff, was da halt so alles auf einer Seite beim umfalln mit Tempo 5 km/h so zerkratzt wird....
Wollte das gleich vor Ort regeln und mir 500€ auszahln lassen, hat mie ien passant abgeraten, vielleicht doch nen KV einholen zu lassen.

Gut war ich bei der Versicherung und hab mir alles anschaun lassen, TOTALSCHADEN !!!
Weil der Ramen einen Kratzer in der Länge von 4 cm und eine kleine Delle aufweist (Lenkerstummel) und alle Verkleidungsteile der Auspuffseite getauscht werden müßten.....

Ich hab dann die 11.500,- abzüglich der "Havarie", die ich behalten habe (hab das Ding selbst ersteigert....lol) eingesteckt.... waren stoltze 7.220,- bin dann noch 2 Saisonen gefahren und hab die Mühle dann um 6.000,- vertickt. Gekauft hab ich den Hobel um 8.999,- als Winteraktion......

Lange rede kurzer Sinn, man kann selbst nie wirklich beurteilen, wieviel, wie hoch oder was tatsächlich alles gemacht gehört....

lg, Kugerl

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David883 ist offline David883 · 125 Posts seit 07.02.2012
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David883 ist offline David883
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fährt: Iron 883
Neuer Beitrag 25.07.2012 18:44
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Also Potsdam repariert wenn ich das dann endlich den Auftrag erteile. Die sind bestimmt schon leicht genervt. Aber hab das Geld erst jetzt gekriegt.

Hab das Geld erst mal ohne MWSt bekommen. Sobald repariert wurde, bekomm ich auf die Reparatur noch die MWSt, muss aber die Rechnung einreichen.

Andere Variante:

Bike, so wie es ist verkaufen, und dann den bereits erhaltenen Betrag plus Verkaufspreis nehmen und die Iron neu kaufen. Mal schauen was der Freundliche in Potsdam bereit wäre zu zahlen für die kaputte Maschine.

Werd mal ne Nacht drüber schlafen.

Aber die Geduld für Verkauf und Neuanschaffung hab ich bestimmt nicht. Ich will wieder fahren.

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David883 ist offline David883 · 125 Posts seit 07.02.2012
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fährt: Iron 883
Neuer Beitrag 25.07.2012 20:18
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Gutachten als PDF-Dokument hochladen geht nicht, da es grösser als 512 kB ist. :-(

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David883 ist offline David883 · 125 Posts seit 07.02.2012
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fährt: Iron 883
Neuer Beitrag 06.08.2012 13:00
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und noch ne Info:

Wenn die Werkstatt es zeitlich hinkriegt werde ich Ende der Woche wieder fahren können. Mit ner Jekill&Hyde-Anlage.

Nochmal danke für alle Kommentare, Meinungen und Beiträge.

Tolot · seit
Tolot
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Neuer Beitrag 08.08.2012 17:23
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Erst jetzt gesehen, aber schon lustig, was hier über RAe geschrieben wird.
Mehrheitlich als der Retter in der Not und unabdingbar empfohlen, gleichsam als Wundertäter, obwohl RAe als Harley-Fahrer neben Zahnärzten (und wohl auch Bonus-Banker) DAS Feindbild schlechthin darstellen. Lustig.
Und dann die Gegenmeinung: Abzocker, die nur dran verdienen etc.
Frage: Sollen Anwälte kostenlos arbeiten? Und der Freundliche seine Harley verschenken und der Schrauber kostenlos reparieren? Wer sich nicht das know-how verschafft, um selbst mit der Versicherung abzurechnen (obwohl mittlerweile das Netz voll von einschlägigen Infos ist, überwiegend sogar von den Abzocker-RAen), muß halt jemanden mit entsprechendem know-how beauftragen und (zunächst) bezahlen. Gilt für die Reparatur ja auch.
Und: Wenn jemand an solchen Streitigkeiten WIRKLICH verdient, dann sind es die Gutachter. Gerade wenn der Schaden nur ein paar tausend Euro beträgt kassiert der Gutachter für sein schnell und fast "automatisch" erstelltes Gutachten am meisten, der arme Anwalt hat sehr viel mehr Arbeit, geringeres Honorar und auch noch viel höhere Kosten.
Naja, und parteiisch sind sie natürlich - nämlich zugunsten des eigenen Mandanten. Das ist sein Job, er ist ein Mietling. Aber niemals zugunsten des Gegners, das kann sie die Zulassung kosten.

Zum Inhalt:
1. Die Betriebsgefahr ist nur relevant, wenn der Unfall nicht unvermeidbar war. Die Meßlatte ist nicht wirklich niedrig, aber als Motorradfahrer sollte man im eigenen Interesse immer so fahren: Wie ein optimaler, also besonders sorgfältiger, aufmerksamer und vorsichtiger Verkehrsteilnehmer. Konnte man im Rahmen der geltenden Regeln den Unfall nicht verhindern (also Mopped zuhauselassen zählt nicht), dann zählt die Betriebsgefahr nicht.
Richtig ist aber auch, daß einige Richter dies nicht nur nicht wissen/beachten, sondern im Gegenteil noch einen draufsetzen und Moppedfahrer immer und eine besonders hohe Betriebgefahr aufbrummen wollen. Denen sollte man den BGH entgegenhalten:

BGH VI ZR 221/08 vom 1.12.2009, NJW-RR 2010, 839:

"Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Senatsurteile vom 5. März 1957 - VI ZR 59/56 - VersR 1957, 334, 336; vom 13. Juli 1971 - VI ZR 245/69 - VersR 1971, 1043 f.) kommt bei der Bewertung der von einem Kraftrad ausgehenden Betriebsgefahr nicht etwa ganz allgemein dem Umstand wesentliche Bedeutung zu, dass dessen Fahrer selber nicht durch eine Karosserie geschützt ist. Die allgemeine Betriebsgefahr eines Fahrzeugs wird vor allem durch die Schäden bestimmt, die dadurch Dritten drohen. Dem Fahrer eines nach seiner Bauart für den Verkehr zugelassenen, in verkehrstüchtigem Zustand befindlichen Fahrzeugs kann bei der Abwägung nicht zur Last gelegt werden, dass er schon wegen dieser Bauart und der geringeren Eigensicherung, die ihm das Fahrzeug bietet, bei Zusammenstößen mit anderen Fahrzeugen Verletzungen in höherem Maße ausgesetzt ist als in einem Fahrzeug, das in dieser Hinsicht größere Sicherheit bietet (vgl. auch Jordan, in: 20. Deutscher Verkehrsgerichtstag 1982, S. 189, 209 ff.; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 17 StVG Rn. 7).
Als ein die Betriebsgefahr eines Motorrads erhöhender Umstand kann zwar grundsätzlich dessen Instabilität und die daraus resultierende Sturzgefahr in Betracht kommen (vgl. OLG Köln, VRS 66 [1984], 255, 258 mit NA-Beschluss des Senats vom 14. Februar 1984 - VI ZR 94/83; KG, NZV 2002, 34, 35; OLG Düsseldorf, DAR 2005, 217, 219; Jordan aaO, S. 190, 203 ff.; Hentschel/König/Dauer aaO), sofern und soweit sich diese nachweislich als Unfallursache ausgewirkt hat (vgl. OLG Köln aaO; Jordan aaO, S. 203)."

Und hier liegt der Hase im Pfeffer: " sofern und soweit sich diese nachweislich als Unfallursache ausgewirkt hat ". Und auch nicht dann, wenn der Unfall aufgrund ohnehin schon optimalen Verhaltens unvermeidbar war.

Zum Ersatzmopped/Nutzungsausfall: Ich habe in ein paar anderen Freds auf Entscheidungen hingewiesen, in denen einem Harley-Fahrer ausdrücklich deswegen, weil es eine Harley war, für die Zeitdauer der Reparatur (Nutzungsmöglichkeit, also Gesundheit und passendes Wetter, vorhanden) entsprechend Nutzungsausfallentschädigung zugesprochen wurde.

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David883 ist offline David883 · 125 Posts seit 07.02.2012
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fährt: Iron 883
Neuer Beitrag 08.08.2012 19:47
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Zitat von Tolot
Frage: Sollen Anwälte kostenlos arbeiten? Und der Freundliche seine Harley verschenken und der Schrauber kostenlos reparieren? Wer sich nicht das know-how verschafft, um selbst mit der Versicherung abzurechnen (obwohl mittlerweile das Netz voll von einschlägigen Infos ist, überwiegend sogar von den Abzocker-RAen), muß halt jemanden mit entsprechendem know-how beauftragen und (zunächst) bezahlen. Gilt für die Reparatur ja auch.

bin leider an nen schlechten anwalt geraten. letztendlich hätte ich es selber auf jeden fall schneller und mit dem gleichen ergebnis hinbekommen. ich denke, dass einzige was sein vorteil war ist seine position als RA. wenn da n schreiben von ner kanzlei kommt, ist manch ein gegner vielleicht doch schneller bereit nachzugeben.

Zitat von Tolot
Und: Wenn jemand an solchen Streitigkeiten WIRKLICH verdient, dann sind es die Gutachter. Gerade wenn der Schaden nur ein paar tausend Euro beträgt kassiert der Gutachter für sein schnell und fast "automatisch" erstelltes Gutachten am meisten, der arme Anwalt hat sehr viel mehr Arbeit, geringeres Honorar und auch noch viel höhere Kosten.

das stimmt in den meisten fällen wohl. aber mein gutachter musste von berlin nach potsdam, sich mit dem freundlichen auseinandersetzen. da gabs wohl ein paar streitigkeiten übe bestimmte positionen.

und nicht zuletzt hat er die wertminderung festgelegt. die akzeptiert die versicherung nur, wenn das ein gutachter schreibt. hatte da vorher nachgefragt. gibt ja formeln um die wertminderung zu berechnen. aber ide versicherung meinte, dass das so nicht funktioniert. nur wenn das ein zugelassener gutachter ausrechnet, dann erkennen sie die wertminderung an. hat sie dann letztendlich die 500 euro wertminderung + 697 euro für den gutachter gekostet.

letztendlich wird dir schmerzensgeld auch nur gezahlt, wenn dein arzt bestätigt was du für verletzungen hattest. eine auflistung ohne belege bringt nix.

Zitat von Tolot
Zum Ersatzmopped/Nutzungsausfall: Ich habe in ein paar anderen Freds auf Entscheidungen hingewiesen, in denen einem Harley-Fahrer ausdrücklich deswegen, weil es eine Harley war, für die Zeitdauer der Reparatur (Nutzungsmöglichkeit, also Gesundheit und passendes Wetter, vorhanden) entsprechend Nutzungsausfallentschädigung zugesprochen wurde.

das gilt aber wohl nur wenn einem kein ersatzfahrzeug zur verfügung steht. ich hab ein auto, bin daher mobil und hab im rahmen meiner schadensminderungspflicht kein anspruch auf ein ersatzfahrzeug. (so die generische versicherung und mein anwalt)

sicher hätte ich es mir auf eigene kosten nehmen können und dann hinterher klagen können, aber das war mir dann doch zu riskant.

"ende der woche" will der freundliche fertig sein und ich hoffe dann noch auf ein paar wochen schönes wetter.


PS:

ich konnte den unfall wirklich nicht vermeiden. weiss nicht ob ich es hier schon mal geschrieben hätte. wenn mein (damals) 7 jähriger sohn hinten mit drauf gefahren wäre, wäre ich kein bisschen anders gefahren.

und das hat mir im nachhinein schon angst gemacht.

ich hab abgebremst, wollte vorsichtig mit abstand am auto vorbei und hatte dann noch gefühlte 2 sekunden zu realisieren, dass sie sich in bewegung setzt und in meine richtung zieht und entsprechend zu reagieren.

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Tolot · seit
Tolot
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Neuer Beitrag 09.08.2012 11:44
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Zitat von David883bin leider an nen schlechten anwalt geraten. letztendlich hätte ich es selber auf jeden fall schneller und mit dem gleichen ergebnis hinbekommen. ich denke, dass einzige was sein vorteil war ist seine position als RA. wenn da n schreiben von ner kanzlei kommt, ist manch ein gegner vielleicht doch schneller bereit nachzugeben.

In jedem Beruf gibt es gute und schlechte Vertreter ihrer Zunft, bis hin zu ausgesprochen schwarzen Schafen. Daher lasse ich auch, wenn es sich irgendwie vermeiden läßt, keinen Handwerker an meine Sache und mache alles, wozu ich irgendwie (auch nach "Anlernen") in der Lage bin, selbst.
Aber Du hast schon recht: Wenn sich ein RA für den Geschädigten meldet, dann weiß die Versicherung, daß man den nicht ganz so leicht beduppen kann wie den meist laienhaften Geschädigten selbst. Gleichwohl, rein inhaltlich kann man die meisten Schäden selbst regulieren lassen, wenn man sich die Mühe macht, sich im Netz schlau zu machen - und wenn man eine Aversion gegen RAe hat.

und nicht zuletzt hat er die wertminderung festgelegt. die akzeptiert die versicherung nur, wenn das ein gutachter schreibt. hatte da vorher nachgefragt. gibt ja formeln um die wertminderung zu berechnen. aber ide versicherung meinte, dass das so nicht funktioniert. nur wenn das ein zugelassener gutachter ausrechnet, dann erkennen sie die wertminderung an. hat sie dann letztendlich die 500 euro wertminderung + 697 euro für den gutachter gekostet.
letztendlich wird dir schmerzensgeld auch nur gezahlt, wenn dein arzt bestätigt was du für verletzungen hattest. eine auflistung ohne belege bringt nix.

Beides richtig, es geht mir aber um das ständige Herumgereite auf den angeblich abzockenden Anwälten. Ebenso wie etwa beim Hauskauf die Notare sind dies diejenigen, die in einem Streit von Ausnahmen abgesehen (hoher Wert und wenig Arbeit) den geringsten Stundensatz haben - Gerichtskosten und Grunderwerbsteuer sind teilweise ein Vielfaches, von den Zigtausenden, die der Makler einstreicht, nicht zu reden.

Zitat von Tolot
Zum Ersatzmopped/Nutzungsausfall: Ich habe in ein paar anderen Freds auf Entscheidungen hingewiesen, in denen einem Harley-Fahrer ausdrücklich deswegen, weil es eine Harley war, für die Zeitdauer der Reparatur (Nutzungsmöglichkeit, also Gesundheit und passendes Wetter, vorhanden) entsprechend Nutzungsausfallentschädigung zugesprochen wurde.

das gilt aber wohl nur wenn einem kein ersatzfahrzeug zur verfügung steht. ich hab ein auto, bin daher mobil und hab im rahmen meiner schadensminderungspflicht kein anspruch auf ein ersatzfahrzeug. (so die generische versicherung und mein anwalt)

Tja, dann such Dir hier mal diese Entscheidung, denn genau das war der Punkt: Eine Harley kauft man sich gerade nicht nur zur Fortbewegung sondern zur "besonderen" Fortbewegung, und deswegen ist eine andere Fortbewegungsmöglichkeit unschädlich, denn die ersetzt gerade nicht die Art der Fortbewegung, die man sich mit der Anschaffung einer Harley teuer erkauft hat - was jeder von uns sofort bestätigen wird. Harley ist halt - jedenfalls auch nach Meinung jendes OLG - etwas Besonderes. Aber ich will gar nicht behaupten, daß das jeder Anwalt wissen müßte, woher soll er - wenn er nicht selbst Harley fährt (und das tun sehr wenige, ich kenne nur solchre mit BWM oder Rennsemmeln) - auch dieses sehr spezielle Spezialwissen haben.

sicher hätte ich es mir auf eigene kosten nehmen können und dann hinterher klagen können, aber das war mir dann doch zu riskant.

Ja, das Risiko, daß sich das konkret zuständige Gericht eine andere Meinung bildet, hast Du immer, und selbst wenn Du das Risiko eingehen und durch die Instanzen ziehen würdest, bleibt das Risiko, daß der BGH - solltest Du soweit kommen - auch anderer Meinung ist. No risk, no fun, no success. Siehe mein Prozeß gegen den MTK wegen des einzeiligen Kennzeichens.

ich konnte den unfall wirklich nicht vermeiden. weiss nicht ob ich es hier schon mal geschrieben hätte. wenn mein (damals) 7 jähriger sohn hinten mit drauf gefahren wäre, wäre ich kein bisschen anders gefahren.

DAS ist nun mal kein Kriterium. DAS ist eine Frage Deiner persönlichen Risikobereitschaft.
Die Frage ist: Durch welches Verhalten hättest Du den Unfall vermeiden können? Gibt es ein solches Verhalten (vom grds. Nichtfahren mal abgesehen) ist die weitere Frage: Wärst Du zu diesem Verhalten verpflichtet gewesen und wenn nicht: würde sich ein besonders sorgfältiger Fahrer so Verhalten (also z.B. der abgeklärte, weise, geduldige, spießig-zurückhaltende 60jährige, dem Rasen und Schnellfahren abgeht, der alle Regeln beachtet und lieber zweimal schaut bevor er losfährt etc.etc.).

ich hab abgebremst, wollte vorsichtig mit abstand am auto vorbei und hatte dann noch gefühlte 2 sekunden zu realisieren, dass sie sich in bewegung setzt und in meine richtung zieht und entsprechend zu reagieren.

Nun ja, vorbeifahren mag erlaubt sein, aber würde ein wirklich optimaler Fahrer das auch tun? Kommt sicher auf die konkrete Situation an. Würdest Du das nochmal so machen, wenn sich nächste Woche die _gleiche_ Situation noch mal stellen würde? Wenn nicht oder zumindest nicht so sondern auf eine Weise, die Dir ein rechtzeitiges Ausweichen ermöglichen würde, dann hast Du die Antwort: Ein besonders sorgfältiger Moppedfahrer würde sich so verhalten.
Zwar heißt es bei der Betriebsgefahr eigentlich "entweder oder", aber es ist durchaus gängig, daß eigentlich die Unvermeidbarkeit verneint wird aber andererseits ein Verhalten derart dicht am theoretisch optimalen Verkehrteilnehmer attestiert wird, daß die Betriebsgefahr dennoch nicht einfließt, also völlig in den Hintergrund tritt (etwa weil der Richter erkennt, daß ein solches optimales Verhalten zum Stillstand des Verkehrs führen würde bzw absolut theoretisch ist) oder aber jedenfalls reduziert wird.

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Tolot am 09.08.2012 12:24.

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Neuer Beitrag 09.08.2012 12:28
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Zitat von Tolot
Zum Ersatzmopped/Nutzungsausfall: Ich habe in ein paar anderen Freds auf Entscheidungen hingewiesen, in denen einem Harley-Fahrer ausdrücklich deswegen, weil es eine Harley war, für die Zeitdauer der Reparatur (Nutzungsmöglichkeit, also Gesundheit und passendes Wetter, vorhanden) entsprechend Nutzungsausfallentschädigung zugesprochen wurde.

...

Tja, dann such Dir hier mal diese Entscheidung, denn genau das war der Punkt: Eine Harley kauft man sich gerade nicht nur zur Fortbewegung sondern zur "besonderen" Fortbewegung, und deswegen ist eine andere Fortbewegungsmöglichkeit unschädlich, denn die ersetzt gerade nicht die Art der Fortbewegung, die man sich mit der Anschaffung einer Harley teuer erkauft hat - was jeder von uns sofort bestätigen wird. Harley ist halt - jedenfalls auch nach Meinung jendes OLG - etwas Besonderes. Aber ich will gar nicht behaupten, daß das jeder Anwalt wissen müßte, woher soll er - wenn er nicht selbst Harley fährt (und das tun sehr wenige, ich kenne nur solchre mit BWM oder Rennsemmeln) - auch dieses sehr spezielle Spezialwissen haben.

generell gilt aber auch hier, dass du nur einen anspruch für die dauer der reparatur hast.

der zeitraum in dem die versicherung sich zeit lässt, dein anwalt nicht aus dem arsch kommt oder ähnliches zählt nicht dazu.

wie der anwalt mir am anfang so nett sagte: "geld hat man zu haben".

ich hätte jederzeit den auftrag zur reparatur erteilen können und danach versuchen das geld von der versicherung zu holen. wenn man die streitigkeiten abwartet um auf der sicheren seite zu bleiben, dann ist das sozusagen eigene schuld.

ist und bleibt also ne verkorkste saison.

Tolot · seit
Tolot
Gast


Neuer Beitrag 09.08.2012 13:16
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Zitat von David883generell gilt aber auch hier, dass du nur einen anspruch für die dauer der reparatur hast.
der zeitraum in dem die versicherung sich zeit lässt, dein anwalt nicht aus dem arsch kommt oder ähnliches zählt nicht dazu.

Nein, so stimmt das nicht. Zum einen bekommt nicht jeder ein Darlehn, zum anderen kommt es darauf an, warum die Versicherung mauert. Allein dann, wenn die Sache bei Deinem RA liegt und er sich nicht bearbeitet (oder er für 4 Wochen Urlaub macht und keinen Vertreter bestellt), hast Du für diese Zeit keinen Anspruch. Aber dann muß Dein RA zahlen. Es kommt auch auf den Schaden und dessen Höhe an - bei einigen hundert Euro wird man Dir zumuten können, in Vorlage zu treten, aber bei einigen tausend Euro ... die einen haben genug herumliegen, die anderen eben nicht und wollen, vor allem wenn die Haftung noch nicht klar ist, vielleicht keine solche Reparatur, bekommen vielleicht auch kein Darlehn zu erträglichen Zinsen. Kommt eben auf die konkreten Umstände an.

ich hätte jederzeit den auftrag zur reparatur erteilen können und danach versuchen das geld von der versicherung zu holen. wenn man die streitigkeiten abwartet um auf der sicheren seite zu bleiben, dann ist das sozusagen eigene schuld.

Nein. Siehe z.B.:
OLG Düsseldorf v. 29.06.2010:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4181.php
Ein Geschädigter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schaden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder weitergehend Kredit zur Schadenbehebung aufzunehmen. Eine solche Pflicht kann sich nur ausnahmsweise aus der Vorschrift des § 254 BGB ergeben (BGH NJW-RR 2006, 39). Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 22. Januar 2007, AZ: I-1 U 151/06 mit Hinweis auf Urteil vom 29. Oktober 2001, AZ: 1 U 211/00 und weiteren Nachweisen). Es ist grundsätzlich Sache des Schädigers, die vom Geschädigten zu veranlassende Schadensbeseitigung zu finanzieren. Leistet der Haftpflichtversicherer trotz Aufforderung keinen Vorschuss zur Auslösung des Kraftfahrzeuges aus der Reparaturwerkstatt, hat er für einen entsprechend langen Zeitraum Nutzungsausfall zu zahlen (hier 71 Tage).
oder:
OLG Düsseldorf v. 22.01.2007:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Schadensminderung11.php
Hat der Geschädigte den gegnerischen Haftpflichtversicherer auf seine beengten finanziellen Verhältnisse aufgeklärt und hat dieser trotz Aufforderung keine Vorschusszahlung auf die nötigen Reparaturkosten geleistet, so hat er Anspruch auf Nutzungsausfall bis zur Schadensbeseitigung (hier für den Zeitraum vom 19. März 2004 bis zum 19. Oktober 2004 in der Gesamthöhe von 6.235,00 €).
oder:
OLG Brandenburg v. 11.11.2010:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr3306.php
Der an sich auf die für die notwendige Zeit der Ersatzbeschaffung begrenzte Anspruch auf Nutzungsausfall verlängert sich, wenn der Geschädigte die Ersatzbeschaffung bzw. Reparatur nicht finanzieren kann und trotz Mahnung keinen Vorschuss erhält. Der Geschädigte hat über die gewöhnliche Wiederbeschaffungszeit hinaus Anspruch auf Nutzungsentschädigung, wenn er nicht in der Lage ist, die Reparatur bzw. den Erwerb eines Ersatzfahrzeuges ohne Erhalt der vollständigen Entschädigung vorzufinanzieren. Der Geschädigte ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schaden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder einen Kredit zur Schadensbehebung aufzunehmen. Hierzu ist er im Rahmen des § 254 BGB allenfalls dann ausnahmsweise verpflichtet, wenn er sich den Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird.
oder:
OLG Düsseldorf v. 08.11.2011:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4420.php
Zwar ist ein Geschädigter grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schaden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder sich die finanziellen Mittel hierfür anderweitig zu besorgen. Es ist - wie das Landgericht und der Kläger prinzipiell zutreffend ausführen - grundsätzlich Sache des Schädigers, die vom Geschädigten zu veranlassende Schadensbeseitigung zu finanzieren. Der Schädiger kann damit die Nachteile zu ersetzen haben, die mangels einer sofortigen Ersatzleistung zusätzlich entstanden sind. Es ist das Risiko des Schädigers, wenn er auf einen Geschädigten trifft, der finanziell nicht in der Lage ist, die zur Ersatzbeschaffung notwendigen Mittel vorzustrecken und sich hierdurch der Zeitraum des Nutzungsausfalls und der Umfang der damit einhergehenden Schäden vergrößert. Hieraus erwächst die Obliegenheit des Geschädigten, den Anspruchsgegner auf fehlende Finanzmittel zur Schadensbeseitigung hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zur Verringerung der Kostengefahr durch Zahlung eines Vorschusses zu geben.

Sorry, aber das findest Du überall im Netz, diese Fundstellen habe ich nach 1 Minute googeln gefunden. Dazu braucht man keinerlei spezielle oder juristische Kenntnisse.

Und wenn die Versicherung zu Unrecht die Regulierung zunächst verweigert oder sonstwie gemauert hat und man auf eigene Kosten nicht oder anders repariert hätte, also auf die richtige Entscheidung der Versicherung angewiesen war, muß das entsprechend gelten - die Interessenlage ist ja gleich.

Und wenn Dein RA das nicht wußte bzw. sich nicht schlau gemacht hat, dann hat er zu recht an Dich SchE zu zahlen.

Daß dies alles natürlich an dem Murks nichts ändert, nicht fahren zu können, ist klar. Zumal auch das Mieten eines Ersatzes nicht wirklich eine Option darstellt, denn dann werden ja immer ersparte Aufwendungen abgezogen, d.h. man zahlt letztlich doch dazu.

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