zwar findet man in einigen threats immer mal wieder was, aber ich denke ein gebündelter wäre recht hilfreich.
besonders 2 themen interessieren micht
1. braincaps:
mir ist dieses bekannt:
Fahrer und Beifahrer von Krafträdern müssen keinen nach ECE-Norm
hergestellten, genehmigten und geprüften Schutzhelm tragen, laut §21 a StVO
Dies wurde in Deutschland seit dem 01.01.1993 ausgesetzt.
Daher darf nahezu jeder schutz- Helm im Straßenverkehr benutzt werden.
ich pers. bin auch bereits mehrfach mit braincap ohne probleme ducht kontrollen gekommen.
am we war aber im TV wieder mal ein bericht in dem behauptet wurde diese braincaps etc. sein nicht erlaubt, kostet bussgeld.
2. spiegel
irgendwie glaube ich mich erinnen zu können das die spiegelfläche 600mm2 betragen muss.
in dem >TV bericht hiess es aber, es muss mindestens eine 78mm durchmesser grosse scheibe auf der spiegelfläche platz haben.
ist das denn alles auslegungssache , in den einzelnen bundesländern unterschiedlich oder nutzen die bullen nur die unwissenheit der blöden biker aus.!
vielleicht haben wir ja soger nen TÜV menschen hier im forum?
danke für infos
gifty
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das leben ist zu kurz um mopeds mit TÜV zu fahren ;-)
