Obacht nicht verwechseln, ist da ein "E4" im Kreis eingeprägt oder "e4" im Viereck?
Bei meinem Ventilator "Performance" ist nur ein "e4", keine Ahnung was da beim neuen Ventilator "Extreme Billet" ist.
Das "E4" im Kreis ist eine Bauartgenehmigung das alles geprüft und Eintragungsfrei ist.
Das "e4" ist "nur" eine Typgenehmigung und besagt lediglich das für den LuFi in Holland eine Zulassung erteilt wurde.
Aber nicht unter welchen Voraussetzungen, für welches Bike oder Motor-Auspuff-Ansaugkombi, diese Nummern fehlen.
Das steht nur in der entsprechenden Zulassssungsurkunde.
Allerdings steht seit den 2014er Katalogen jetzt dort "in Verbingung mit Serienauspuff straßenzugelassen" für die "Ventilator's".
Wie das zusammenspielt/zulässig ist mit der homolgierten Ansauggeräuchklappe die dann mit dem orig. LuFi weggfällt kann ich nicht sagen.
Die beiden Haevy Breather sollen nun auch (zumindest für CVO's) laut Katalog straßenzugelassen sein, Hauptsache originales Drosselgehäuse.
Naja ob innen 52 oder 58mm soll mal einer von außen sehen.

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Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury... 