So da viele schon die Sache mit "nimm Anwalt" besprochen haben - widme ich meine Antwort der Auszahlung des Schadens. Bedingt durch mein Beruf habe ich viel mit Fahrzeugunfällen aller Art zu tun.
Ein Haftpflichtschaden sich auszahlen zu lassen, sprich Geld haben zu wollen ohne zu reparieren (offiziell mit Rechnung) hat paar Haken die dein verlangten Betrag schmälern.
1. Kriegst du den KV Betrag ohne MwSt. Sprich 19% weniger (fand ja keine wirtschaftliche Umsetzung durch Reparatur statt)
2. Die gegnerische Versicherung muss nicht den Verrechnungssatz der Werkstatt, die den KV erstellt hatt, nehmen sondern wird einen "Regionalschnitt Verrechnungssatz" kalkulieren der in der Regel beachtlich niedriger ist und deinen gewünschten KV Betrag deutlich mindern wird. (keine Rep, kein Auftrag, keine Verrechnungssatzbindung)
3. Sachen aus dem KV wie "Verbringung" oder "Ersatzfahrzeug" Fällen weg, logisch da keine Reparatur stattfindet.
Das sind so paar Punkte die schnell den Endbetrag eventuell soweit drücken das sich für dich nicht wirklich rentiert selber zu reparieren weil die "ich Steck ein Summe" am Ende vielleicht echt mager ist.
Ich will dir jetzt nix Ausreden, lediglich nur sagen das aus 3000,- Euro KV auf ein mal nur 2000,- werden können auf deinem Konto.
Bedenke dies, oder wie viele dir schon vor mir geraten haben, besprich auch diesen Punkt mit dem Anwalt.
Ansonnsten, echt geil das dir nix passiert ist - das ist unbezahlbar
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Gruss
Darksolo
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