Zitat von TWG
Ein Anwalt wäre nicht schlecht oder Richter, ähhhh
Du glaubst doch nicht im Ernst, daß sich einer aus dieser Berufsgruppe hier outet, so wie ihr ständig über Zahnwälte meckert - sofern solche Leute hier überhaupt mitlesen?
Aber in der Sache ist es doch klar:
Das Kind ist offensichtlich deliktsfähig und hat nicht aufgepaßt, also muß die Haftpflichtversicherung der Eltern zahlen - sofern vorhanden. Kläre das mit denen. Andernfalls kommt es darauf an, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben - denn von dem Kind kannst Du ja faktisch nichts holen.
Mithaftung Deinerseits scheidet aus, wenn der Unfall für Dich unvermeidbar war. Nach Deiner Schilderung war es so ...
Wenn Du Deine Vollkasko in Anspruch nimmst (sie müßte dann zahlen, egal ob Du "schuld" warst), mußt Du damit rechnen, daß Du hochgestuft wirst. Manche Versicherer machen es rückgängig, wenn sie ihrerseits vom Schädiger Zahlung erhalten. Ich würde das an Deiner Stelle mit Deiner Versicherung vorher abklären und wenn sie Dir das nicht schriftlich zusagt, dann nimm sie zuächst nicht in Anspruch sondern finanziere die Reparatur vor.
In derartigen Fällen ist es hilfreich, wenn Du einen RA einschaltest - wenn Du rs-versichert bist, hast Du kein Kostenrisiko, andernfalls komt es darauf an, ob die Eltern/deren Versicherung zahlt. Wenn Du keinen kennen solltest ...
mfg, Tolot