Na klar, aber das meinte ich nicht. Im übrigen spielt es keine Rolle ob ich mit dem Privat-Fahrzeug oder Dienstfahrzeug gegen Vorschriften verstoße, die Strafen und Konsequenzen sind die selben.
Ich dachte da in etwa in folgende Richtung: Auf der Überführungsfahrt werde ich mit der SE Anlage erwischt und bekomme 3 Punkte. Evtl. anschließend Post vom Amt: "Sie verstoßen wissendlich und mit voller Absicht gegen die Vorschriften der STVO. (Illegale SE an der Maschine verbaut) Daraus leiten wir ab, dass sie geistig/psychisch (bestandene MPU ist Vorraussetzung für den Personenbeförderungsschein) nicht geeignet sind die Verantwortung zum Transport von Schutzbefohlenen zu tragen. Aus diesem Grund sehen wir uns gezwungen Ihren Personenbeförderungsschein einzusiehen."
Ich kann ja auch meinen Personenbeförderungsschein verlieren, wärend ich meinen "normalen" Führerschein behalten darf. Leider kann ich aber nicht sagen für welches Delikt genau mich welche Sanktion erwartet. Hab da viel gesucht, aber nix gefunden. Nur die Grenzen bei der Erlangung findet man immer wieder... Nichtmal die Polizei konnte mir das sagen.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Markus_112 am 10.04.2011 17:58.