Das wird dir wenig nutzen, bei einer ´01er Sporty wirst du auch kaum Erfolgsaussichten haben.
Sowas sind immer Einzelurteile, bei mir auf Alter, Bauart, Gutachten, Umbaukosten und Bestandsschutz gestützt.
An einer 01er Sporty ist die Halterung für ein Kuchenblech "Serienmäßig" verbaut. Somit passt nicht eine Begründung auf deine Mopette zu.
Es gab erst gar keine Verhandlung,dass Gericht hat so entschieden. Vor meinem Umzug in den Norden, hatte ich ein 80er Schild aus Trier Also: "TR $$ €€ "UND" Saison 4 -10" auf dem Bike. (dort mit Vit. B bekommen) und die Größe wurde im Brief eingetragen.
Hier wollte man mir eine 28er Platte zuteilen, da habe ich verzichtet und bin weiter mit meinem Trierer Schild gefahren.
Das hat dem Kreis auch nicht gepasst und ich habe eine OWI Anzeige bekommen. Dagegen legte ich Widerspruch ein und das ganze ging an zuständige Gericht.
Dort habe ich mitgeteilt, dass keine andere Größe an mein US Motorrad passt, ein Umbau des fast "Historischen" und im "Original" Zustand befindlichen Fahrzeug, ca 30% des aktuellen Wertes kostet, die Kennzeichengröße durch Eintragung belegt- und dem mittlerweile zusätzlich eingeholten TÜV Gutachten, nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten machbar wäre. Der Grund, der dann vom Gericht benannt wurde, bezog sich auf den Bestandsschutz der bereits vorhandenen Größe. Auf ein Saison Kennzeichen mußte ich aber Verzichten, dass wollte ich sowieso nicht mehr. Bei dem zweiten "jüngeren" aber baugleichen Bike, habe ich den Chef gleich auf mein anderes Bike, die ebenfalls vorhandene Eintragung im Brief und das Urteil verwiesen, er konnte sich noch gut daran erinnern und hat mir sofort ein 80er Schild zugeteilt.