Ja, das mit den Messungen wird meist zu 50% nicht korrekt durchgeführt.
Da gibts einiges zu beachten.Ne Anfechtung ist immer möglich.
Blöd ist natürlich ,wenn die Töpfe die Weiterfahrt erst mal im Polizeiauto antreten.
Bis dann der Anwalt einen Antrag auf Gutachtenerstellung einreicht und dies dann auch gemacht wirde könne locker mal 3 Monate vergehen.
Kommt dann immer drauf an wie schnell der Sachbearbeiter ist.
Uli, meinst du Beschlagnahme der Tüten oder des ganzen Bikes? Letzteres wär wohl unverhältnismäßig. Aber selbst bei den Tüten: Was, wenn man es gleich zugibt und die zur Beweissicherung ein kleines Foto machen? Müßte doch zum Beweis ausreichen, oder?
Von Beschlagnahme der Tüten oder gar des ganzen Bikes habe ich noch nie was gehalten.Hab dafür ab und an aber auch nen Anschiß kassiert.
Es hat schon Kollegen gegeben die das ganze Bike eingeladen haben,nur weil die Töpfe zu laut sind.Das ist klar nicht verhältnismäßig, das Polizeigesetz läßt diesen Spielraum aber immer noch zu.
Die Regel sind dann Beschlagnahme der Töpfe,grad wenn die 5db Toleranz überschritten sind.
Aber merke: Das ist bei zugelassen Töpfen nun nicht mehr zulässig!!!!!!!!!!!!!!! Da können nur 25 Euro kassiert werden.
Ein Foto zur Beweissicherung kann auch ausreichend sein.Das wäre auch verhältnismäßig.
Hallo Big Bore,
versuche Nie den Herren in Grün zu belehren
Es kann doch nur dein Vorteil sein wenn der Depp Fehler macht
Dein Anwalt kann dann im Ernstfall sofort das Mess Ergebnis anfechten auf Grund von Fehlern
Somit sind sein festgestellten Werte für den Müll
,
Richtig
Auch kann der Anwalt nen Gutachtenauftrag stellen,aber die Teile sind halt trotzdem erst mal weg.
Und dem Polizisten wird im Nachhinein nie ein Fehler in Rechnung gestellt,weder finanziell noch durch dienstl.Sanktionen.
Er geht praktisch immer als Gewinner raus, auch wenn sein Gegenüber noch so arrogant oder neugscheit war.
Ist halt so.