Hallo,
ich wollte heute meine Fat Boy BJ 98 anmelden, welche ich am Samstag in der Nähe von Hamburg vom Händler gekauft habe.
Das Bike wurde von ihm aus den USA importi2ert und an mich mit sämtlichen Papieren (Title, TÜV bericht, AU-Bericht, Zollbescheinigung und Gutachten vom TÜV) übergeben.
Die Zulassung wurde mir jedoch auf der Zulassungsstelle verweigert mit der Begründung, dass das Motorrad ja über keinen Diebstahlschutz verfügt (kein Lenkerschloss).
Im TÜV Gutachten steht
"Sicherung gegen unbefugte Benutzung wird als loses Zubehör mitgeführt Ausn.Gen. Gem. §70 STVZO erf.*"
Darauf hin rief ich den Händler an, welcher meinte, dass die Zulassung in HH keinerlei Probleme bereitet und das es sich dabei um einen Standardsatz handelt, welcher bei jeder Harley vor BJ.99 im Gutachten steht.
Nun habe ich das Problem, dass ich eine Ausnahmegenehmigung brauche, deren Erstellung mir die Zulassungstelle verweigert.
Habt Ihr Erfahrung mit solchen Situationen?
Würde es eventl. gehen, die Harley in HH mit Tageszulassung zuzulassen um sie dann in Berlin umzumelden? Ist die dann dort erteilte Ausnahmegenehmigung auch in Berlin gültig?
Fragen über Fragen, die mir bis jetzt Keiner beantworten konnte.
Falls ich ein lenkerschloss nachrüsten muss, weiss jemand vielleicht was so etwas ca. kostet?
Danke im Vorraus
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Es grüßt der Jens
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Jens70 am 01.10.2009 17:36.