Vor allem kann dank Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 30 (1)Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot, schon jetzt deutlich mehr Verboten bzw. geandet werden wenn sie es wirklich drauf aus sind.
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
Denn der Druck auf den Knopf zum öffnen der Klappen ist eine unnötige Lärmbelestigung und kann schon lange geandet werden und wird in so mancher Stadt schon geandet weil es übehand nimmt und manhce sich nicht zurück halten können. Dann ist klar das von Gesetzesseite irgendwann durchgegriffen wird.
Viele Grüße