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	    Zitat von Arndt
	
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	    Zitat von carbonfreak
Ist es ein 2024 er Modell? Dann regelt die Klappe ständig auf konstante Lautstärke, soweit ich es verstanden habe. Die Bereiche um 50 km/h und bei halber Lehrlaufdrehzahl sind nicht mehr relevant, da wurde bisher drum herum geregelt. Ich fahre deshalb innerorts nicht konstant zwischen 48 und 52 km/h. 😁
	
 
Das hat nichts mit 2024 zu tun, sondern ausschließlich mit der eingetragenen EU-Abgassnorm.
Im ersten Halbjahr 24 konnte man die Moppeds noch mit Euro 5 anmelden. Hier regelt die J&H wie in den Jahren zuvor. Zu bei ca. 50 km/h und ansonsten offen.
Ab Juli 24 werden die Moppeds nach Euro 5+ angemeldet. Hier gelten die strengen Lautstärkevorschriften, die einen Klappenauspuff sinnlos machen.
	
 
... Es gibt 
zwei Situationen wo die 
Euro 5 Auspuffklappe zumachen muss: Nicht nur bei konstant 50 km/h, sondern auch noch bei der motorradmodell-spezifischen WOT-Beschleunigungsmessung. Diese Beschleunigungssituation kommt im normalen Strassenverkehr aber höchst selten bis nie vor... 🙂
... Die Klappenauspuffe 
fast sinnlos machen. Die 
Euro 5+ Klappenauspuffe können die 77 dB(A) auch unter Teillast erreichen, was klappenlose Auspuffe nur unter Vollast können und logischerweise bei Teillast leiser sind als Euro 5+ Klappenauspuffe.
Unter Euro 5+ ist die Lautstärke von 10 km/h bis 100 km/h auf 77 dB(A) begrenzt, dies nun in 
allen Fahrzuständen (Volllast, Teillast, 0-Last, in allen Gängen). Eine Euro 5+ Klappenanlage darf nur noch im Stand, von 0-10 km/h und ab 100 km/h lauter sein als 77 dB(A). Deshalb werden die neuen Euro 5+ Klappenauspuffe gerne im Stand vorgeführt  
 
             
            
            
              Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von stachri am 13.08.2024 21:17.