Schon immer.
Keine Eintragung steht über dem Gesetz.
"Früher" konnte man halt Glück haben, heuzutage eher nicht.
Ich kenne das aus Ducati Zeiten : ab BJ xx, Standgeräusch 111 dB eingetragen, Fachjungs der Trachtengruppe
fanden das fragwürdig, Fahrzeug sichergestellt, zum Gutachter, Messwerte über den gesetzlichen Vorgaben .... verloren.
Sieht aber auch komisch aus, wenn im Schein zB : "Standgeräusch 113 dB - Fahrgeräusch 94 dB" steht.
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