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Harley in Kassel zu?

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Harley in Kassel zu?

motorcycle boy ist offline motorcycle boy · 1806 Posts seit 01.09.2018
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Neuer Beitrag 17.04.2024 18:47
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Dann ist es ja noch riskanter. Dann sind nach dem Insolvenzrecht alle die die Gearschten, die gerade am Tag vor der Insolvenz überweisen müssen, damit sie ihren Brief bekommen. Denen wird die Insolvenz natürlich nicht vom Händler angekündigt. Deren Überweisung geht dann unweigerlich in die Insolvenzmasse ein. Der Kauf auch beim Freundlichen, wie hier in diesem Beispiel, ist dann eigentlich grundsätzlich hochriskant, weil alle diese Buden für ihre Location, Spezialwerkzeuge, Läger usw. verschuldet und finanziell auf Kante genäht sind. Das heißt, vor jeder Überweisung für ein Bike erst eine Wirtschaftsauskunft einholen. In diesem Beispiel ist der Händler ja anscheinend insolvent gegangen, weil HD ihm wegen illegaler Geschäfte relativ kurzfristig die Lizenz entzogen hat. Der Lizenzentzug macht den Händler für seine Bank schlagartig nicht mehr kreditwürdig. Da hätte eigentlich Harley, für die der Zeitpunkt des Eintretens dieses von ihnen verursachten Zustandes ja vorhersehbar ist, gegenüber seinen Kunden die Pflicht, dafür zu sorgen, dass diese nicht unter ihrer Maßnahme leiden. Sie müssten letztendlich öffentlich den Lizenzentzug zumindest für den Folgetag ankündigen, damit alle potentiellen Käufer wissen, dass sie kein Geld mehr an diesen Händler überweisen dürfen. Wie ich das verstehe, scheint das Neu-Isenburg relativ egal zu sein. Sagt einiges über Neu-Isenburg und das grenzwertig seriöse Geschäftsgebaren von Harley-Davidson Deutschland aus. Ich denke dabei auch an den Umgang mit vom Werk verursachten Mängeln wie die Steuerkettenspanner beim TC und der Öltransfer bei der Hydraulikkupplung der M8. Da passt dieses Gebaren leider nahtlos ins Bild.

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„I don‘t like valves that look like golf tees. Intake valves should be the size of trash can lids, and pistons should be the size of manhole covers“ (Jay Leno)

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von motorcycle boy am 17.04.2024 21:27.

Bruder Tuck ist offline Bruder Tuck · 534 Posts seit 27.02.2020
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Neuer Beitrag 17.04.2024 20:47
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tja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Das Leben ist nun mal ein Haifischbecken!

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Wer von seinem Tag nicht zwei Drittel für sich selbst hat, ist ein Sklave.
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dackelpack ist offline dackelpack · 792 Posts seit 18.08.2019
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Neuer Beitrag 17.04.2024 20:49
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zum zitierten Beitrag OHNE jetzt eine Diskussion vom Zaun brechen zu wollen....:
Den Kfz-Brief (richtige Bezeichnung: ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG Teil II) benötige ich doch eigentlich "nur", um das Fahrzeug
auf meinem Namen bei der Zulassungsstelle anmelden zu können. In großen Lettern steht auf der Bescheinigung, dass diese mich
NICHT als Besitzer des Fahrzeugs ausweist. Was also hindert mich daran beim KBA eine neue Zulassungsbescheinigung anzufordern,
wenn ich mich durch Kaufvertrag / Zahlungsbelege als rechtmäßiger Besitzer dieses Fahrzeugs ausweisen kann ? ? ?

Greetz  Jo

Tja, das ist der "klitzekleine" jur. Unterschied zwischen Besitz und Eigentum! Von mir gibt es erst Kohle wenn ich den Brief (ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG Teil II) in den Händen habe!

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Man kann ja ruhig doof sein, man muss sich nur zu helfen wissen!
Jeder macht was er will, keiner macht was er soll aber alle machen mit!

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Schneckman ist offline Schneckman · 2448 Posts seit 29.08.2014
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Neuer Beitrag 17.04.2024 21:03
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Der Schutz von Verbrauchern ist in dieser Hinsicht in Schland nicht sonderlich ausgeprägt.
Du kannst auch ein Haus als Bauobjekt kaufen und bereits ein Vermögen bezahlt haben, und dann einfach bis hin zum Ruin alles los werden, wenn der Unternehmer die Hosentaschen umstülpt.
Länder um uns haben hier Schutzvorkehrungen für die Käufer eingezogen, Schland braucht das nicht.
Guckst Du Röhre ins Gebirge.

Was wäre jetzt deutlich schlimmer als oben beschriebener Fall ?
Der umgekehrte Fall, oder ?
Also Brief zuhause, Moped unerreichbar.
Aber haha, guter Witz oder ?
Von wegen.

Genau so rum geht es nämlich auch.
Freund hatte seine Ironhead in der (freien) Werkstatt zur Bearbeitung.
Der Inhaber war irgenwie nicht mehr erreichbar....also fuhr er hin.
Tja, der Shop war zu.
Ist im Ausland hieß es, über'n Teich, und kommt wohl so schnell nicht wieder.  Wech.
Müssen wohl nebst Vermieter auch noch einige andere Leute einige Anliegen haben, monetärer Natur und so weiter.
Aber ok - da drin steht ja seine Maschine, muß er wohl zur Wachstube und schauen, daß jemand aufmacht und er abholen kann.
Ist ja auf ihn zugelassen seit Jahren, Papiere und alles sind bei ihm.

Um es abzukürzen - das Motorrad kam in eine Versteigerung, wie alles andere, was im Shop war.
Und man braucht nicht zu denken, er hätte von dem Geld was gesehen - da wurde wohl eine Liste von Gläubigern abgearbeitet und bedient.
Einziges Zugeständnis bei diesem Vorgang an ihn war, daß er bei der Versteigerung mitbieten hätte dürfen.

Als Sahnehäubchen obendrauf wurde er nach der Versteigerung vom Käufer kontaktiert, ob er denn den Brief haben könne, er würde auch etwas dafür zahlen.

Wie das sein kann.....?.....Ja das fragten sich die meisten Nicht-Juristen, die davon hörten.

Insofern : Schlimmer geht immer, sogar deutlich schlimmer

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Neuer Beitrag 17.04.2024 21:14
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zum zitierten Beitrag Zitat von motorcycle boy
...... Da hätte eigentlich Harley, für die der Zeitpunkt des Eintretens dieses von ihnen verursachten Zustandes ja vorhersehbar ist, gegenüber seinen Kunden die Pflicht dafür zu sorgen, dass diese nicht unter seiner Maßnahme leiden.
Sie müssten letztendlich öffentlich den Lizenzentzug zumindest für den Folgetag ankündigen, damit alle potentiellen Käufer wissen, dass sie kein Geld mehr an diesen Händler überweisen dürfen.
Wie ich das verstehe, scheint das Neu-Isenburg relativ egal zu sein.
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Ich denke dabei auch an den Umgang mit vom Werk verursachten Mängel wie die Steuerkettenspanner beim TC und der Öltransfer bei der Hydraulikkupplung der M8.
Da passt dieses Gebaren leider nahtlos ins Bild.

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Deswegen wiederhole ich mich ausnahmsweise mal...
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ironhand ist offline ironhand · 510 Posts seit 05.08.2021
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Neuer Beitrag 17.04.2024 21:48
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Da wird Harley noch ne Forderung gegen seinen Händler haben und daher den Brief nicht raus rücken. Ich habe nach der Bezahlung meines  Motorrads unverzüglich den Brief abgeholt und die Karre zugelassen, auch wenn sie beim Händler Überwintert hat. Geht der Händler in die Insolvenz und du hast keinen Brief in der Hand ist die Kohle wech.
Ih zahle grundsätzlich erst bei Lieferung, egal was, Zug um Zug sozusagen.
Bei Sonderbestellungen für mich mache ich nur ne kleine Anzahlung.

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Schneckman ist offline Schneckman · 2448 Posts seit 29.08.2014
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Neuer Beitrag 17.04.2024 22:02
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zum zitierten Beitrag Zitat von ironhand
Da wird Harley noch ne Forderung gegen seinen Händler haben und daher den Brief nicht raus rücken. Ich habe nach der Bezahlung meines  Motorrads unverzüglich den Brief abgeholt und die Karre zugelassen, auch wenn sie beim Händler Überwintert hat. Geht der Händler in die Insolvenz und du hast keinen Brief in der Hand ist die Kohle wech.
Ih zahle grundsätzlich erst bei Lieferung, egal was, Zug um Zug sozusagen.
Bei Sonderbestellungen für mich mache ich nur ne kleine Anzahlung.

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Wenn sich die Rechtslage nicht zwischenzeitlich geändert hat, nützt der Brief nix, oder die Zulassung, siehe meinen vorletzten Beitrag.
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Glaube sie hat sich nicht geändert - vor einigen Jahren  hat mir ein Zahnlabor-Inhaber erzählt, in was für Schwierigkeiten er steckt :
Sein Hauptkunde (größere Praxis) ist ausgefallen bzw plötzlich geschlossen (kommt scheinbar auch beim Zahnarzt vor), mit diesem hatte er hauptsächlich zusammengearbeitet und er hatte große Werte dort
stehen, an die er nicht mehr rankam obwohl nachweislich sein Besitz

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Grey Eminenz ist offline Grey Eminenz · 52 Posts seit 31.03.2022
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Neuer Beitrag 18.04.2025 11:29
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Hier gerade durch Zufall gelesen. Es geht wieder weiter in Kassel mit G&R. Meldung ist schon aus März.
Trotzdem eine gute Sache, dass sich in diesen „dynamischen“ Zeiten noch jemand findet, das finanzielle Risiko (mit geplantem Neubau) einzugehen.

__________________
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flat eric ist online flat eric · 684 Posts seit 12.04.2012
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Neuer Beitrag 18.04.2025 13:20
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zum zitierten Beitrag Zitat von ironhand
Da wird Harley noch ne Forderung gegen seinen Händler haben und daher den Brief nicht raus rücken. Ich habe nach der Bezahlung meines  Motorrads unverzüglich den Brief abgeholt und die Karre zugelassen, auch wenn sie beim Händler Überwintert hat. Geht der Händler in die Insolvenz und du hast keinen Brief in der Hand ist die Kohle wech.
Ih zahle grundsätzlich erst bei Lieferung, egal was, Zug um Zug sozusagen.
Bei Sonderbestellungen für mich mache ich nur ne kleine Anzahlung.

Äh, Einspruch Euer Ehren!
Der Fahrzeugbrief (jetzt: Zulassungsbescheinigung Teil II) ist kein Inhaberpapier, bei dem das Recht aus dem Papier (also Eigentum an dem beschriebenen Fahrzeug) dem Recht am Papier (also Eigentümer des Papiers zu sein) folgt. Auch wenn Du den Brief hast und das Fahrzeug auf Dich zugelassen ist, bist Du noch nicht Eigentümer des Fahrzeugs! Dazu bedarf es der Einigung (zwischen dem alten Eigentümer, hier wohl dem Händler und Dir), dass das Eigentum am Fahrzeug auf Dich übergehen soll UND der Übergabe des Fahrzeugs. Und spätestens hier haperts: die Maschine steht noch beim Händler, eine Übergabe (und wohl auch Einigung) hat noch nicht stattgefunden. Im Falle der Insolvenz geht das Fahrzeug in die Insolvenzmasse und wenn kein Dritteigentum nachgewiesen werden kann (also dass jemand anderer als der insolvente Händler Eigentümer ist - z.B. bei Kundenmaschinen, die zur Reparatur dort stehen), bleibt's dabei. Da kann das Fahrzeug noch so auf Dich zugelassen sein, Eigentümer bist Du damit nicht. Im Grunde hast Du auch kein Recht darauf, den Brief zu haben: das macht man halt oft, damit der Käufer das Fahrzeug schon mal auf sich zulassen und dann problemlos abholen kann. Ein Eigentumsübergang ist damit aber nicht erfolgt. Warum liegt denn der Brief bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen "bei der Bank"? Weil der Besitzer des Fahrzeugs (noch) nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist und damit kein Recht auf den Brief hat.

Und @Schneckman : "Glaube sie hat sich nicht geändert - vor einigen Jahren  hat mir ein Zahnlabor-Inhaber erzählt, in was für Schwierigkeiten er steckt :
Sein Hauptkunde (größere Praxis) ist ausgefallen bzw plötzlich geschlossen (kommt scheinbar auch beim Zahnarzt vor), mit diesem hatte er hauptsächlich zusammengearbeitet und er hatte große Werte dort
stehen, an die er nicht mehr rankam obwohl nachweislich sein Besitz"

Du meinst bestimmt, dass die großen Werte nachweislich EIGENTUM des Zahnlabor-Inhabers sind: Besitz = tatsächliche Herrschaft über eine Sache (wenn das Zeug also in der Praxis des Zahnartzes lagert); Eigentum = rechtliche Herrschaft über eine Sache (das Zeug "gehört" also dem Laborinhaber, auch wenn's beim Zahnarzt liegt). Hier kann es im Insolvenzfall z.B. sein, dass da zwar fremdes Eigentum rumliegt (also Bestellungen, die vom Labor angefertigt und geliefert wurden, aber noch nicht bezahlt sind und daher auch noch nicht übereignet wurden --> Eigentumsvorbehalt bis zur Zahlung), der Eigentümer sich die Sachen aber "herausklagen" muss. Dann entscheidet das Insolvenzgericht darüber, was mit den Sachen passiert. Ist schon immer mit einem gewissen Risiko behaftet, Geschäfte zu machen.

Trotzdem: buenos Eires, frohe Ostern!

Bruder Tuck ist offline Bruder Tuck · 534 Posts seit 27.02.2020
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Neuer Beitrag 18.04.2025 15:56
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zum zitierten Beitrag Zitat von Grey Eminenz
Hier gerade durch Zufall gelesen. Es geht wieder weiter in Kassel mit G&R. Meldung ist schon aus März.
Trotzdem eine gute Sache, dass sich in diesen „dynamischen“ Zeiten noch jemand findet, das finanzielle Risiko (mit geplantem Neubau) einzugehen.

Das ist gut für Kassel die Jungs wissen, was sie tun! Ich war mit meiner Rocket schon da, mein Mädel hat letztes Jahr ihre Bopper dort gekauft, und ich hatte meine zur Inspektion und TÜV dort, top Service, alles tipptopp, kann sie nur weiterempfehlen!

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Schneckman ist offline Schneckman · 2448 Posts seit 29.08.2014
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Neuer Beitrag 18.04.2025 19:18
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zum zitierten Beitrag Zitat von flat eric

Und @Schneckman : "Glaube sie hat sich nicht geändert - vor einigen Jahren  hat mir ein Zahnlabor-Inhaber erzählt, in was für Schwierigkeiten er steckt :
Sein Hauptkunde (größere Praxis) ist ausgefallen bzw plötzlich geschlossen (kommt scheinbar auch beim Zahnarzt vor), mit diesem hatte er hauptsächlich zusammengearbeitet und er hatte große Werte dort
stehen, an die er nicht mehr rankam obwohl nachweislich sein Besitz"

Du meinst bestimmt, dass die großen Werte nachweislich EIGENTUM des Zahnlabor-Inhabers sind: Besitz = tatsächliche Herrschaft über eine Sache (wenn das Zeug also in der Praxis des Zahnartzes lagert); Eigentum = rechtliche Herrschaft über eine Sache (das Zeug "gehört" also dem Laborinhaber, auch wenn's beim Zahnarzt liegt). Hier kann es im Insolvenzfall z.B. sein, dass da zwar fremdes Eigentum rumliegt (also Bestellungen, die vom Labor angefertigt und geliefert wurden, aber noch nicht bezahlt sind und daher auch noch nicht übereignet wurden --> Eigentumsvorbehalt bis zur Zahlung), der Eigentümer sich die Sachen aber "herausklagen" muss. Dann entscheidet das Insolvenzgericht darüber, was mit den Sachen passiert. Ist schon immer mit einem gewissen Risiko behaftet, Geschäfte zu machen.

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.
Ja, Eigentum war gemeint, richtig -  es ging um irgendwelche Gerätschaften von ihm, ob auch noch unbezahlte Ersatzbeißer dabei waren, weiß ich heute nicht mehr.
Dieser Zahntechniker konnte es durch Glück noch lösen - er schaffte es, Zugang zu erhalten durch eine (Ex-)Mitarbeiterin und schnappte sich seine Sachen.
Aber der Schocker war eben damals der Fall von meinem Spezi, der in dem via Nacht-und-Nebel-Aktion verlassenen freien Schrauber-Shop sein Eigentum in Form der Sporty verloren hat, die
für immer weg war (mitbieten bei der Versteigerung wollte/ konnte er ja nicht)....

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Sunglow ist offline Sunglow · 80 Posts seit 23.01.2025
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Neuer Beitrag 18.04.2025 20:23
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Danke, Flat Eric! Endlich mal auf den Punkt gebracht.

Die Aussage "Mir kann das nicht passieren, denn ich zahle immer erst, wenn die Ware da ist" mag übrigens durchaus sein. Bei Gebrauchtmaschinen ist das sogar der übliche Weg. Bei Neumaschinen ist die Frage, bei welchem Händler Du kaufst und welches Fahrzeug.
Nehmen wir mal an, Firma Müller ist neuer Vertragshändler für Ling Long aus China. Du gehst da hin  und möchtest die neue Ling Long 500 kaufen.

Ling Long ist heilfroh, dass überhaupt jemand Vertragshändler werden möchte. Sie sind frisch auf dem Markt und als der Müller meinte, er möchte Ling Long Händler werden, wurden daran praktisch keine Bedingungen geknüpft außer, dass der Müller vielleicht ein kleines Ladengeschäft braucht. Müller hat eine GmbH gegründet mit 25.000 Stammkapital. Mit diesen 25.000 haftet er, egal, was mit seinem Privatvermögen ist. Manchmal nennt man die GmbH deshalb Gesellschaft mit beschränkter Hoffnung. Aber egal.

Also fährt früh morgens der Lastzug aus dem holländischen Zentrallager vor und lädt einmal das komplette Ling Long Programm ab. Der Müller stellt sich damit den Laden voll und die Kunden sind begeistert, weil der Müller ein toller Händler ist mit zwanzig schicken Motorrädern im Laden. Darunter auch Du, und weil die 500 so schön glänzt, unterschreibst Du den Kaufvertrag. Aber Müller ist nicht Eigentümer der 500, sie ist noch immer im alleinigen Eigentum des Importeurs. Für keines der Motorräder hat Müller die Papiere. Denn in dem Moment, wo er die beim Importeur anfordert, stellt dieser ihm das Fahrzeug in Rechnung. Hätte er also für alle Maschinen die ZB II, also den Brief, müsste er am ersten Tag seiner Händlerschaft schon alle Maschinen voll bezahlt haben. Da Müller gerade erst eröffnet hat, fehlt ihm das Geld.

Du stehst also im Laden, hast unterschrieben und stehst vor "Deinem" Motorrad, von dem Du glaubst, bis eben habe es dem Müller gehört. Aber der will Dir nur das Eigentum daran verschaffen, indem er nämlich Dein Geld an den Importeur zahlt, damit dieser Dir den Brief sendet. Im Normalfall dauert das wenige Tage und Du bekommst die ZB II, lässt auf Dich zu und Du bist dank des abgeschlossenen Geschäfts Eigentümer.

Wenn aber Müller sein Geschäft nicht versteht und ihm die Kosten gleich zu Anfang davon laufen, könnte der Moment, wo er Dein Geld hat, problematisch sein. Vielleicht versucht er damit, ein paar Tage zu überbrücken, zahlt den Mitarbeitern Gehalt davon oder zahlt eine längst fällige Rechnung. Du wartest und wartest auf Deine Papiere, der Müller aber wartet auf den nächsten Kunden, der frisches Geld bringt, um dann mit Verzögerung endlich Deine 500 zu zahlen, damit Du Deine Papiere bekommst.

Was aber, wenn sich die Schlinge um Müller zuzieht? Die Miete für den Laden, alte Rechnungen, Gehälter, die Privatentnahme aus der Firmenkasse, weil der Müller ja auch leben muss? Wer ist in diesem Moment gerade Eigentümer der 500? Du? Müller? Nein. Das Motorrad gehört dem Importeur, der hat vom Müller ja nichts bekommen und die Maschinen standen nur auf Kommission im Laden. Konkret: der Importeur hat an Müller einen Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugs und Du hast an Müller einen Anspruch auf Herausgabe des Kaufpreises.

Und der Müller...hm. Der ist jetzt Pleite. Er hat Dein Geld verjuxt, statt Dir Eigentum an der 500 zu verschaffen. Dir steht also kein Recht gegenüber dem EIGENTÜMER, also dem Importeur, zu, sondern das Geld versickert in der Insolvenzmasse. Mit Deiner Forderung kannst Du Dich hinten anstellen, und bei 25 Mille Stammkapital sogar ganz hinten, außer Sichtweite des Insolvenzverwalters. Da der Insolvenzverwalter zunächst seine eigenen Kosten decken darf, und zwar vor allen anderen Gläubigern, wird er ein Insolvenzverfahren vielleicht mangels Masse gar nicht erst eröffnen.

Wenn ich hier lese, Du sollst dann den Brief als verschwunden melden oder so etwas (es wäre ja "Deins"), kriege ich Haarausfall.

Damit Du den Brief als verschwunden melden darfst, musst es vorher einen gegeben haben UND Du (!) Eigentümer des Motorrads sein. Beides erklärst Du "an Eides statt". Bei einem Motorrad, das vorher noch nie eine ZB II hatte und das sich vielleicht "gefühlt" in Deinem Eigentum befindet, ist das nicht mal mehr nur dünnes Eis, sondern eine echte Straftat und natürlich obendrein zum Scheitern verurteilt. Dein Anspruchsgegner ist auch keinesfalls Ling Long, den Du ja durch Deine Finte sozusagen in "Ersatzhaft" für den Müller nehmen willst.

Ebensowenig kannst Du Deine Überweisung rückgängig machen (weit verbreiteter Irrtum, Du hast mit der Überweisung eine "eigene Willenserklärung" abgegeben und die kann man nicht rückgängig machen, anders als abgebuchte Beträge). Und selbst wenn das ginge oder Du vielleicht einfach das Geld, was noch auf dem verlassenen Firmenschreibtisch liegt, wieder an Dich nehmen würdest: es gehört zur Insolvenzmasse und damit ist es für jeden Gläubiger tabu, selbst wenn es genau die Geldscheine sind, die Du da hingelegt hast. Gilt übrigens genauso wie das oben erwähnte Zahngold. Derjenige, der es an sich genommen hat und die Mitarbeiterin, die den Zutritt verschafft haben, sind Straftäter. Also besser nicht zu laut weiter erzählen.

Also: Vorsicht, was ihr da macht in solchen Fällen. Nicht, dass außer dem Geld auch noch eure Freiheit in Rauch aufgeht.

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Der Sonne entgegen,

Micha

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Sunglow am 19.04.2025 04:28.

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Neuer Beitrag 18.04.2025 22:37
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....es ging gar nicht um Zahnersatz (wobei ich nicht mehr weiß, ob solcher auch noch mit dabei war), sondern die eigenen Gerätschaften des Zahntechnikers - er hatte sie aus irgendwelchen
Gründen in der (geschl.) Zahnarztpraxis, hatte wohl mit seiner Arbeitsweise zu tun.
Aber unwichtig, ich gebe Dir komplett recht - er hatte es mir ja auch in dem Wissen erzählt, daß er normal da nicht rangekommen wäre, er wurde da ebenso belehrt und wußte es vorher nicht.

Und ich habe ja damals bei der Sportster-Geschichte so einen Vorgang von Anfang bis Ende ungläubig mitverfolgt.
Das habe ich nie vergessen...die arme Sau, das Bike war weg.....daher, ja - es ist so wie Du sagst.
Klassischer Fall von Arschkarte, unverschuldeterweise.
Man kann's ungerecht finden, aber so isses

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Bruder Tuck ist offline Bruder Tuck · 534 Posts seit 27.02.2020
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Neuer Beitrag 18.04.2025 23:11
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Macht euch mal Gedanken, was das mit dem Ursprungsthema zu tun hat?

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Grüße aus Waldhessen  cool

Wer von seinem Tag nicht zwei Drittel für sich selbst hat, ist ein Sklave.
Friedrich Nietzsche 
 

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Neuer Beitrag 18.04.2025 23:13
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Ich bin da voll beim Ursprungsthema, Händlerinsolvenz und die Folgen.

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Der Sonne entgegen,

Micha

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