Zitat aus der Richtlinie für die Beurteilung von Reifenschäden an und die Instandsetzung von Luftreifen:
Kraftradreifen:
An Kraftradreifen sind Reparaturen von Stichverletzungen bis höchstens 6 mm Schadensausdehnung im Laufflächenbereich mittels Kombireparaturkörper zulässig.
Andere Reifenreparaturen außerhalb des Laufflächenbereichs sind an Kraftradreifen unzulässig.
Beispiel für Kombikörper Reparaturset siehe Foto, der "Pilz" wird mit Auftrag Vulkanisierflüssigkeit von innen eingezogen, mit beiliegender "Rolle" fest angerollt (besser noch Presse)
und außen abgeschnitten - also Reifendemontage erforderlich.
Nur zulässig bei Geschwindigkeitsindex bis 240km/h - wohl bei uns kein Thema
Das halte ich für 100% sicher und ist auch unter Beachtung der Richtlinien zulässig.
Alles was von außen eingeführt wird um das Loch zu verschließen funktioniert auch meist - ist aber nur als Notreparatur für die kurzfristige Weiterfahrt zulässig.
Habe ich allerdings auch schon so durchgeführt bei einem fast neuen Reifen - war zu 100% dicht und ich habe den Reifen bis zur Verschleißgrenze gefahren

(Vmax 130km/h)
Das geht allerdings nur auf eigene Verantwortung - ein Fachmann mit Haftung wird dir das so nicht flicken
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