Habe eine Frage:
Ich lese hier immer von Kombigutachten...
Meine Penzl hatte ich damals eintragen lassen, um für mögliche Gesetzesänderungen den Bestandschutz zu haben.
Ein paar Jahre habe ich dann beim TÜV Rheinland einen Ness Big Sucker per Einzelabnahme eintragen lassen; dazu wurden Bilder gemacht vom TÜV Prüfer, Fahrversuch und manuelle Geräuschprüfung durch den TÜV-Ingenieur und die komplette Dokumentation in der TÜV Datenbank hinterlegt. Natürlich war da auch die Penzl montiert, was auch auf den Bildern der Dokumentation zu sehen ist. Beide Änderungen sind im Schein u Brief eingetragen.
Jetzt lese ich, dass einige von euch wohl schon mal Probleme mit der Rennleitung hatten, da kein Kombigutachten vorlag.
Verstehe ich jetzt nicht, wenn das beim TÜV vorschriftsmäßig eingetragen und dokumentiert wurde...
Beim Auto trägt man ja auch nicht Felgen und Fahrwerk als Kombigutachten ein, sondern einzeln. Selbst Leistungssteigerungen (Chiptuning) werden eigenständig eingetragen ohne Kombi mit anderen Bauteilen und auch da erlischt keine ABE...
Wozu gibt es dann diese Kombigutachten?
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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil 