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Kombigutachten

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Kombigutachten

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HeikoJ ist offline HeikoJ · 3523 Posts seit 18.11.2014
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Neuer Beitrag 29.09.2022 12:51
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zum zitierten Beitrag Zitat von Düsentrieb
Bei den M8 Motoren sind keine Bleche drin.

Dafür gibt es statt Blechen bei den M8 Serienluftfiltern unterschiedliche Backplates für DOM und HDI

Die Grundplatte 29000116 ist gleich. PN 29000120 ( DOM ) bzw. 290000121 ( HDI ) ist der Lufteinlass ( sic! )

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von HeikoJ am 29.09.2022 13:04.

HeikoJ ist offline HeikoJ · 3523 Posts seit 18.11.2014
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Neuer Beitrag 29.09.2022 13:12
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zum zitierten Beitrag Zitat von Fux
Müsste dann nicht eigentlich auch der geänderte Vergaser i.V.m. geändertem Luftfilter i.V.m. geänderter Auspuffanlage eingetragen werden? 

Das beeinflusst sich doch alles gegenseitig.

Ja, müsste. Bei Einzeleintragungen der Teile geht der Zusammenhang verloren. "In Verbindung mit" bedeutet das der gesamte Antriebsstrang, der als Funktionseinheit betrachtet wird, den Vorschriften entspricht.
Ab 2006 Geräusch, Leistung, Abgas ...

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Düsentrieb ist offline Düsentrieb · 177 Posts seit 02.08.2018
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Neuer Beitrag 29.09.2022 14:03
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Dafür gibt es statt Blechen bei den M8 Serienluftfiltern unterschiedliche Backplates für DOM und HDI

Die gehen aber alle mit dem gleichen Durchmesser auf die Ansaugung am Motor. Die Platten sind nur für die unterschiedlichen Formen der Luftfilter.

Der SE Heavy Breather Extrem zum Beispiel hat gar keine Backplate. Das Originalteil wird inkl. Rückplatte vollständig entfernt. Das Rohr vom Luftfilter geht einfach direkt auf den Einlass. Da gibt es keine Restriktorbleche, die den Luftstrom hemmen.

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Manchmal ist weniger durchaus mehr.

motorcycle boy ist offline motorcycle boy · 1266 Posts seit 01.09.2018
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Neuer Beitrag 29.09.2022 14:25
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Deswegen gibts für den vielleicht kein Kombigutachten für garnix?

Düsentrieb ist offline Düsentrieb · 177 Posts seit 02.08.2018
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Neuer Beitrag 29.09.2022 14:37
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Doch genau den habe ich mit der J+H eingetragen.

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Fux ist offline Fux · 433 Posts seit 08.11.2015
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Neuer Beitrag 29.09.2022 15:02
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag "In Verbindung mit" bedeutet das der gesamte Antriebsstrang, der als Funktionseinheit betrachtet wird, den Vorschriften entspricht.

Ab 2006 Geräusch, Leistung, Abgas ...

Das die Änderungen den Vorschriften entsprechen geht doch aus dem angefertigten Gutachten hervor. Darin steht: Abgase, Geräuschentwicklung und Auspuffanlage "vorschriftsmäßig".
Meine Maschine ist von vor 2006.

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v2devil ist offline v2devil · 2259 Posts seit 09.10.2007
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Neuer Beitrag 29.09.2022 16:13
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
Wozu gibt es dann diese Kombigutachten?

Meine Antwort dazu aus einem anderen Thread

Die Begründung für die Notwendigkeit von Kombigutachten und der Einheit von Luftfilter und Auspuff erschien schon in  der Richtlinie 97/24/EG vom 17.6.1997:
„Einzelteil einer Auspuffanlage"
einer der Bestandteile, die zusammen die Auspuffanlage bilden (beispielsweise Auspuffrohre und Rohrstutzen, eigentlicher Schalldämpfer), und gegebenenfalls die Ansauganlage (Luftfilter). Ist der Motor mit einer Ansauganlage (Luftfilter und/oder einem Ansauggeräuschdämpfer) ausgerüstet, die für die Einhaltung der Geräuschpegelgrenzwerte unerläßlich ist, so ist diese Anlage als Einzelteil anzusehen, dem die gleiche Bedeutung wie der Auspuffanlage zukommt.

Frage

Was ich immer noch nicht verstehe: 
wenn die Auspuffanlage bereits montiert und eingetragen ist und damit den aktuellen zugelassenen Fahrzeugstand dokumentiert und dann eine Änderung (in dem Fall neuer Lufi) beim TÜV abgeprüft wird, dann ist die Abnahme des neuen Lufis und dessen Eintragung doch in Kombination erfolgt, denn die Abnahme incl. Geräuschbeurteilung etc ist doch gemacht worden in Kombination mit beiden Bauteilen...
andernfalls dürfte der TÜV einen Lufi doch anders gar nicht eintragen, wenn ein Kombigutachten Voraussetzung wäre.

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Gruß
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HeikoJ ist offline HeikoJ · 3523 Posts seit 18.11.2014
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Neuer Beitrag 29.09.2022 16:29
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zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
dann ist die Abnahme des neuen Lufis und dessen Eintragung doch in Kombination erfolgt, denn die Abnahme incl. Geräuschbeurteilung etc ist doch gemacht worden in Kombination mit beiden Bauteilen...
andernfalls dürfte der TÜV einen Lufi doch anders gar nicht eintragen, wenn ein Kombigutachten Voraussetzung wäre.

Das geht aber aus den Einzeleintragungen nicht hervor da das Datum der Eintragung nicht aufgeführt ist. Kann ja genauso sein das du für die Abnahme des Luftfilters die Serienanlage montiert hattest.
"In Verbindung mit" als Eintragung bedeutet das bei der Abnahme des Luftfilters die ebenfalls eingetragene Auspuffanlage montiert war und zusammen mit dem Luftfilter abgenommen worden ist.
Ein Kombigutachten bescheinigt, wie bereits erwähnt, das die Luftfilter/Auspuffkombination auf Einhaltung der Vorschriften amtlich bereits überprüft wurde. Seit 2006 darf nur noch der ( Zubehör ) Hersteller oder eine von ihm beauftragte bzw. autorisierte Firma diese Gutachten beantragen.

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von HeikoJ am 29.09.2022 16:57.

Fux ist offline Fux · 433 Posts seit 08.11.2015
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Fux ist offline Fux
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433 Posts seit 08.11.2015
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Neuer Beitrag 29.09.2022 17:07
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Kann ja genauso sein das du für die Abnahme des Luftfilters die Serienanlage montiert hattest.

DANN dürfte die Zubehöranlage aber nicht mehr im Fahrzeugschein stehen!? Die hätte doch dann sicher ausgetragen werden müssen, oder?

Persönliches Beispiel:

An meiner Maschine waren mal extra weit vorverlegte Fußrasten, die auch eingetragen waren. 
Diese wurden irgendwann wieder abgebaut, standen aber weiterhin im Fahrzeugschein.
Bei der nächsten TÜV-Prüfung wurde mir mitgeteilt, dass die ausgetragen werden müssen, da ich die nicht mehr dran habe.
Das habe ich dann auch machen lassen.

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Marco321 ist offline Marco321 · 3734 Posts seit 13.08.2012
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fährt: ex Fatboy, ex SlimS , ex Breakout 114 , 48 mit Penzl
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fährt: ex Fatboy, ex SlimS , ex Breakout 114 , 48 mit Penzl
Homepage von Marco321
Neuer Beitrag 29.09.2022 18:52
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bei unserer 48 ist der SE Stage1 und die Penzl einzeln eingetragen. Aufgrund dieser Kombigutachten und der Diskussonen hier ,war ich beim Tüv und wollte es "in Verbindung mit" eintragen lassen.

Der Sachverständige hat nur den Kopf geschüttelt und kannte diese Foren Aussagen. Er sagt ,wenn schon der Auspuff eingetragen ist und man dann zum Tüv kommt und will den Luftfilter eintragen lassen, muss der Prüfer das gesamte Motorrad begutachten und darf den Luffi nur eintragen wenn alles zueinander passt (Lautstärke, Abgas usw.)

Die Kombigutachten sind nur für die Prüfer die nicht selber Gutachten erstellen dürfen und nur Eintragungen anhand von Teilegutachten vornehmen.

und falls ich mal an einen unwissenden Kontrolleur gerate ,kann ich gerne mit ihm zum Tüv kommen, er erklärt es ihm dann.

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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.

Ole66 ist offline Ole66 · 1907 Posts seit 10.07.2018
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fährt: Street Glide Ann. 115, J&H mit SE LuFi, Mapping, Wilbers Nivomat
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1907 Posts seit 10.07.2018 aus Stendal´s schönste Ortschaft

fährt: Street Glide Ann. 115, J&H mit SE LuFi, Mapping, Wilbers Nivomat
Neuer Beitrag 30.09.2022 09:13
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zum zitierten Beitrag Zitat von Fux
An meiner Maschine waren mal extra weit vorverlegte Fußrasten, die auch eingetragen waren. 
Diese wurden irgendwann wieder abgebaut, standen aber weiterhin im Fahrzeugschein.
Bei der nächsten TÜV-Prüfung wurde mir mitgeteilt, dass die ausgetragen werden müssen, da ich die nicht mehr dran habe.

Das kenne ich sooo nicht. Bei mir ist ein "Sonderlenker" eingetragen und fahre einen anderen mit ABE. Interessiert keine Sau beim TÜV.

__________________
Ole aus Stendal
_____________________________________________
"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner

   Frieden und   
   Freiheit        
   für alle!        

v2devil ist offline v2devil · 2259 Posts seit 09.10.2007
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v2devil ist offline v2devil
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fährt: FLSTC, VRSCDX
Neuer Beitrag 30.09.2022 09:21
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
dann ist die Abnahme des neuen Lufis und dessen Eintragung doch in Kombination erfolgt, denn die Abnahme incl. Geräuschbeurteilung etc ist doch gemacht worden in Kombination mit beiden Bauteilen...
andernfalls dürfte der TÜV einen Lufi doch anders gar nicht eintragen, wenn ein Kombigutachten Voraussetzung wäre.

Das geht aber aus den Einzeleintragungen nicht hervor da das Datum der Eintragung nicht aufgeführt ist. Kann ja genauso sein das du für die Abnahme des Luftfilters die Serienanlage montiert hattest.

natürlich steht in der Datenbank des TÜVs das jeweilige Datum der Eintragungen und seit Jahren muss der TÜV jede Eintragung (Einzelabnahme) detailiert dokumentieren incl. Fotos.
Damit soll vermieden werden, dass der Prüfer Gefälligkeitseintragungen vornimmt und zudem ist er mittlerweile auch haftbar für seine Eintragungen; daher wird das jeder kompetente Prüfer auch so machen.
Auf den Fotos ist natürlich auch zu sehen, welche Auspuffanlage montiert ist...

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HeikoJ ist offline HeikoJ · 3523 Posts seit 18.11.2014
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Neuer Beitrag 30.09.2022 11:00
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zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
natürlich steht in der Datenbank des TÜVs das jeweilige Datum der Eintragungen

Aber nicht im Schein, und bei einer Kontrolle wird in den Schein geguckt und nicht in die TÜV Datenbank ...
Später, nach der Sicherstellung guckt vielleicht mal einer, je nachdem ob ein Externer oder ein TÜV Gutachter mit der Prüfung beauftragt wird.

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Fux ist offline Fux · 433 Posts seit 08.11.2015
fährt: FXSTB '01
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433 Posts seit 08.11.2015
fährt: FXSTB '01
Neuer Beitrag 30.09.2022 11:09
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zum zitierten Beitrag Zitat von Ole66

Das kenne ich sooo nicht. Bei mir ist ein "Sonderlenker" eingetragen und fahre einen anderen mit ABE. Interessiert keine Sau beim TÜV.

Tja, so unterschiedlich ist die Handhabung.
Vielleicht ist es Deinem TÜV-Prüfer auch gar nicht aufgefallen.
Sprich ihn doch mal konkret darauf an...

Pmr ist offline Pmr · 1610 Posts seit 06.04.2018
aus Syke-Heiligenfelde
fährt: Sport Glide 2019
Pmr ist offline Pmr
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1610 Posts seit 06.04.2018 aus Syke-Heiligenfelde

fährt: Sport Glide 2019
Neuer Beitrag 30.09.2022 11:10
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Moinsen,

ich habe bei meiner Sport Glide den J&H drauf und der SE extremFlow mit einem Gutachten von Bertl`s problemlos beim TüV abgenommen und bei der Straßenverkehrsbehörde eingetragen bekommen.
Auspuff und Luftfilter stehen im Schein, respektive neuamtsdeutsch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.

__________________
Ich bin dann mal weg, um mich zu finden. Sollte ich zurückkommen, bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich soll hier warten, bis ich zurück bin!

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