Es gibt etliche Teile die regelmäßig mit TÜV Gutachten oder ABE´s angeboten werden, obwohl es nicht in jedem Fall notwendig oder eintragungspflichtig ist.
Manchmal ist der Grund dafür auch nur, das Teil für den Kunden interessanter zu machen - jedenfalls ist das Vorhandensein eines Gutachtens nicht automatisch ein Beleg dafür, daß
das betreffende Teil auch eintragungspflichtig ist oder eine ABE überhaupt braucht.
Mir hat mal ein TÜVer Geld sparen wollen bei einer Abnahme, bei der ich nicht dabei war - ich wollte Lufthutzen an der Buell eintragen lassen ( Materialgutachten
hatte ich beigelegt ).
Hat er nicht gemacht in guter Absicht, er ließ mir nur mitteilen, hat zwar ein Gutachten aber ist unnötig, muß nicht eingetragen werden ("unnötige Ausgabe").
Eigentlich wußte ich das, wollte es aber trotzdem, da ich gerne zur Kontrolle einen überlangen Fzg-Schein mit vielen Eintragungen vorzeige.
In meiner ehem. Stammwerkstatt wurden die eigens hergestellten Ölkühler, vorverlegte Filterhalter und Spoiler nicht eingetragen bzw. von den Prüfern nicht beachtet.
Bei meinen Prüfterminen war es noch nie von Interesse, von anderen habe ich es bislang auch noch nicht gehört.
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN