Hier mal für die diversen Zweifler die entsprechenden Dokumente, ohne die seit Euro 4 kein Zubehör-Filter iVm Zubehör-Auspuff mehr legal fahrbar ist.
Man sieht hier einen Auszug des Bertls-Gutachten, das exakt für mein Bike (VIN wird eingetragen) erstellt wurde. Dazu wird die exakte Typ-Kennzeichnung des Auspuffs für die mögliche TÜV-Abnahme und Eintragung der Kombination aus exakt diesem Luftfilter (ebenfalls eine individuelle Nummer) mit exakt dem entsprechenden Auspuff an exakt meinem Bike als geprüft und und zulässig und damit zulassungsfähig (!) bestätigt.
Das zweite Bild ist die ABE-Karte mit allen relevanten Daten über die EU-Typgenehmigung mit ABE, deren „Kerndaten“ sich so auch auf dem Auspuff befinden.
Und DAS nimmt der TÜV dann auch technisch ab und erstellt das Prüf-Datenblatt mit dem entsprechenden Text (siehe Foto), der dann von der Zulassungsbehörde in den Fahrzeugschein eingetragen wird.
Ich möchte anmerken, dass ich mich mit diesem Thema zwangsweise gute eineinhalb Jahre beschäftigen musste, bis wirklich alles geklärt und vorhanden war, damit es möglich wurde, LEGAL eine Zubehör-AGA in Verbindung mit Zubehör-Luftfilter fahren zu können.
Dies ist ausschließlich noch auf diesem Wege möglich, alles andere ist rechtlich nicht zulässig!
Im übrigen gibt es auch bei TB Kombigutachten, die jedoch für ihre eigenen vertriebenen Luftfilter und dann nur in Verbindung mit J&H-AGA.
__________________
Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen? 